SONNTAG, 12. JULI 2026 Anmelden / Beitreten Mitgliedskonto
Zurück

Alle Artikel · 25.07.2025 14:50

Frankreichs Justiz und das Völkerrecht: Warum das Urteil zu Assad ein Präzedenzfall ist

Die französische Cour de cassation hat am 25. Juli 2025 den internationalen Haftbefehl gegen Syriens Ex-Präsident Baschar al-Assad aufgehoben. Die Entscheidung fußt auf der völkerrechtlich anerkannten Immunität amtierender Staatsoberhäupter – auch wenn die politische...

Die französische Cour de cassation hat am 25. Juli 2025 den internationalen Haftbefehl gegen Syriens Ex-Präsident Baschar al-Assad aufgehoben. Die Entscheidung fußt auf der völkerrechtlich anerkannten Immunität amtierender Staatsoberhäupter – auch wenn die politische und moralische Brisanz des Falls unübersehbar ist. Doch das Urteil hat eine doppelte Bedeutung: Es bestätigt einerseits die Schutzwirkung diplomatischer Immunität, öffnet andererseits aber auch Tür und Tor für eine künftige strafrechtliche Verfolgung Assads – nunmehr nicht mehr als Staatschef.

Immunität über Verantwortung?

Der Haftbefehl gegen Assad war im November 2023 von französischen Ermittlungsrichtern erlassen worden. Er bezog sich auf die mutmaßliche Mitverantwortung des damaligen Präsidenten für Chemiewaffenangriffe auf Ghouta bei Damaskus im August 2013, bei denen laut UN-Angaben mehr als 1.000 Zivilisten ums Leben kamen – ein mutmaßliches Kriegsverbrechen und Verstoß gegen das Chemiewaffenverbot.

Frankreich hatte Assad bereits 2012 nicht mehr als legitimen Staatschef anerkannt. Doch juristisch stellte sich nun die Frage, ob ein solcher Verzicht auf diplomatische Anerkennung auch den völkerrechtlichen Schutzmechanismus außer Kraft setzen kann. Die Cour de cassation beantwortete dies klar mit Nein: Die persönliche Immunität eines amtierenden Staatsoberhauptes sei absolut, unabhängig davon, ob das betreffende Land ihn politisch anerkenne oder nicht. Präsident der Kammer, Christophe Soulard, wies auf die mangelnde „Regelkonformität“ des Haftbefehls hin, da Assad zur Zeit seiner Ausstellung noch im Amt gewesen sei.

Diese Auslegung entspricht dem klassischen Verständnis der Immunitätslehre im Völkerrecht, wie sie etwa im Artikel 13 des Projet d’articles sur l’immunité des représentants de l’État der International Law Commission (ILC) niedergelegt ist. Demnach schützt die persönliche Immunität vor Strafverfolgung in Drittstaaten während der Amtszeit – selbst bei schwersten Verbrechen.

Das Paradoxon der Immunität bei schweren Verbrechen

Die Entscheidung ist juristisch folgerichtig – und dennoch politisch brisant. Denn sie konfrontiert die internationale Strafjustiz mit einem der zentralen Dilemmata des Völkerrechts: Der Schutz staatlicher Souveränität und Amtsträger steht oft im Widerspruch zum Prinzip der strafrechtlichen Verantwortung für internationale Verbrechen.

Rechtswissenschaftler und Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit langem, dass die Immunitätsdoktrin insbesondere Autokraten de facto einen Freibrief für systematische Verbrechen gewährt – solange sie an der Macht bleiben. Mazen Darwish vom Syrian Center for Media and Freedom of Expression sprach von einer „schweren Fehlentscheidung“, die weltweit Signale der Straflosigkeit sende.

Auch Mariana Pena von der Open Society Justice Initiative nannte das Urteil „eine verpasste Gelegenheit“, betonte aber zugleich die juristische Öffnung, die es enthalte: Mit dem Verlust seiner Immunität ist Assad nun prinzipiell dem Zugriff internationaler Strafverfolgung ausgesetzt.

Ein Urteil mit doppelter Stoßrichtung

Tatsächlich verweist die Cour de cassation explizit auf die Möglichkeit, neue Haftbefehle gegen Assad zu erlassen – nun, da er seit seiner erzwungenen Absetzung im Dezember 2024 kein amtierender Staatschef mehr ist. Assad hatte sich nach dem Zusammenbruch seiner Herrschaft in die Russische Föderation abgesetzt, wo er bislang Zuflucht genießt.

Frankreichs Oberstes Gericht signalisiert damit, dass internationale Haftbefehle – etwa im Rahmen des Weltrechtsprinzips – durchaus wieder aufgenommen werden können. Das Prinzip der „universellen Gerichtsbarkeit“ erlaubt es französischen Gerichten, schwerste Verbrechen zu verfolgen, unabhängig vom Tatort und der Nationalität der Opfer oder Täter, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa ein Aufenthalt des Beschuldigten in Frankreich.

Noch bedeutsamer ist allerdings ein anderer Aspekt des Urteils: Erstmals erkennt die Cour de cassation an, dass funktionale Immunität (also Schutz bei Amtshandlungen von Vertretern fremder Staaten) bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchbrochen werden kann. Dies betrifft nicht Assad selbst, sondern etwa Adib Mayaleh, den ehemaligen syrischen Zentralbankchef, gegen den ein Verfahren wegen Komplizenschaft bei Kriegsverbrechen aufrechterhalten wurde.

Diese Differenzierung zwischen persönlicher und funktionaler Immunität ist völkerrechtlich hoch relevant. Denn sie folgt der Argumentation, die auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag oder nationale Instanzen wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bei ähnlichen Fällen vertreten haben. Kriegsverbrechen gelten dabei nicht als legitime Staatshandlungen, sondern als völkerrechtlich nicht gedeckte Akte – und sind somit nicht immunitätsfähig.

Der lange Weg zur internationalen Rechenschaft

Die Entscheidung aus Paris ist damit ein juristischer Spagat: Sie schützt die Prinzipien der staatlichen Souveränität und des diplomatischen Verkehrs, ohne jedoch den Opfern von Kriegsverbrechen endgültig die Tür zur Gerechtigkeit zu verschließen. Dass Assad – einst Symbol eines blutigen Bürgerkriegs, der mehr als eine halbe Million Tote forderte – sich heute in Moskau aufhält und vorerst außerhalb der Reichweite der Justiz bleibt, illustriert die politischen Begrenzungen des Rechts.

Gleichwohl setzt das Urteil ein bedeutsames Zeichen. Es zeigt, dass sich die französische Justiz – trotz formaler Hürden – an einer völkerrechtlich fundierten, aber dennoch opferorientierten Linie orientiert. Der Fall Assad wird damit zur juristischen Wegmarke im Ringen um die Grenzen von Immunität, Rechenschaft und Gerechtigkeit im 21. Jahrhundert.

Autor: P. Tiko

Nachrichten per E-Mail erhalten

Mit dem kostenlosen Mitgliedskonto von France Premium legen Sie fest, welche Hinweise Sie per E-Mail bekommen möchten: sofort bei wichtigen Meldungen oder als ruhige Tageszusammenfassung.

  • News und Tageszeitung nach Ihren Interessen
  • Wetter- und Verkehrshinweise für gewählte Regionen
  • Fußball-Liveereignisse zu ausgewählten Teams
  • Rezepte, Kultur, Veranstaltungen und Premium-Hinweise
Newsletter bestellen

Die Anmeldung ist kostenlos. Sie können Ihre Auswahl jederzeit im Mitgliedskonto ändern oder abbestellen.