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Aktuell · 26.06.2026 16:46

Gericht fordert von Frankreich nationalen Aktionsplan zum Schutz von Walen im Golf von Biskaya

Ein Pariser Gericht hat die französische Regierung angewiesen, innerhalb eines Jahres einen nationalen Aktionsplan zum Schutz von Walen im Golf von Biskaya zu entwickeln und umzusetzen.

Paris – 26.06.2026: In einer wegweisenden Entscheidung hat das Pariser Verwaltungsgericht die französische Regierung dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen nationalen Aktionsplan zum Schutz von Walen im Golf von Biskaya zu erarbeiten und umzusetzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die ungewollten Fänge von Kleinwalen, insbesondere von Gemeinen Delfinen, Großen Tümmlern und Schweinswalen, die durch Fischereiaktivitäten gefährdet sind, zu reduzieren.

Die Klage wurde von den Umweltorganisationen France Nature Environnement, Défense des milieux aquatiques und Sea Shepherd France eingereicht, die die Entscheidung als "historisch für den Schutz der Arten" begrüßten. Sie hatten die Regierung verklagt, um eine Entschädigung für die ökologischen Schäden zu erhalten, die durch die ungewollten Fänge in der Region verursacht wurden.

Das Gericht stellte fest, dass die ungewollten Fänge zwischen 2018 und 2025 ein Niveau erreicht haben, das den Erhaltungszustand der betroffenen Arten gefährdet. Es wurde festgestellt, dass die geschätzte Anzahl der ungewollten Fänge für jede der drei Arten die Schwellenwerte überschreitet, die für die langfristige Lebensfähigkeit der Populationen erforderlich sind. Ein Teil dieser Mortalität wurde der unzureichenden Umsetzung von Schutzmaßnahmen durch den Staat zugeschrieben.

Infolgedessen wurde die Verantwortung des Staates für den ökologischen Schaden anerkannt, der durch die Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands dieser geschützten Arten verursacht wurde. Um diesen Schaden zu beheben, wurde der Staat angewiesen, innerhalb eines Jahres einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln und umzusetzen. Dieser Plan soll darauf abzielen, den Erhaltungszustand der Gemeinen Delfine, Schweinswale und Großen Tümmler zu verbessern und die ungewollten Fänge im Golf von Biskaya nachhaltig zu reduzieren. Bei Verzögerungen wird eine Strafe von 15.000 Euro pro Monat fällig.

Zudem wurde der Staat verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die ungewollten Fänge dieser Arten bereits im Winter 2026-2027 zu reduzieren. Für jede Verzögerung über diesen Zeitraum hinaus wird eine Strafe von 500 Euro pro Tag verhängt.

Diese Entscheidung folgt auf frühere gerichtliche Anordnungen, die den Staat zur Schließung bestimmter Fischereizonen im Golf von Biskaya für festgelegte Zeiträume verpflichtet haben, um die ungewollten Fänge von Kleinwalen zu begrenzen. Solche Maßnahmen wurden bereits im Winter 2024 und 2025 umgesetzt, wobei die Schließung der Fischereiaktivitäten für vier Wochen im Januar und Februar stattfand.

Die aktuellen gerichtlichen Entscheidungen unterstreichen die Dringlichkeit, mit der der Schutz von Kleinwalen im Golf von Biskaya vorangetrieben werden muss. Die Umsetzung eines umfassenden nationalen Aktionsplans wird als entscheidend angesehen, um den Fortbestand dieser Arten in der Region langfristig zu sichern.

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