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Aktuell · 03.07.2026 19:07

Gericht stoppt Suspendierungen in Hénin-Beaumont – zwei städtische Beschäftigte vorläufig wiedereingesetzt

Das Verwaltungsgericht in Lille ordnete am 03.07.2026 die vorläufige Wiedereinsetzung zweier gewerkschaftlich aktiver Angestellter der Stadt Hénin-Beaumont an. Die Kommune hat sieben Tage Zeit, sonst droht eine Zwangsstrafe von 150 Euro pro Verzugstag.

Hénin-Beaumont – 03.07.2026: Das Verwaltungsgericht in Lille hat die von der Stadtverwaltung verfügten Suspendierungen zweier Beschäftigter aufgehoben und die Kommune verpflichtet, beide „à titre provisoire“ binnen sieben Tagen wieder in den Dienst zu nehmen. Für jeden Tag Verzögerung setzte das Gericht eine Zwangsstrafe von 150 Euro fest.

Die Entscheidung betrifft den Mitarbeiter Djelloul Kheris und die Mitarbeiterin Fabienne Payen. Beide waren zuvor für Zeiträume von einem bzw. zwei Jahren vom Dienst ausgeschlossen worden; nach übereinstimmenden Berichten waren auch Bezüge ganz oder teilweise ausgesetzt. Mit Unterstützung der Gewerkschaft SUD Collectivités territoriales beantragten die Betroffenen beim Tribunal administratif de Lille Eilrechtsschutz. Der nun ergangene Beschluss stellt klar, dass die Suspendierungen in der aktuellen Form nicht vollziehbar sind – endgültig entschieden ist die Sache damit jedoch nicht.

Im französischen Verwaltungsrecht kann der Richter im référé-Verfahren vorläufig eingreifen, wenn eine offensichtliche Rechtswidrigkeit vorliegt oder eine unzumutbare, nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung droht. Der Beschluss verpflichtet die Stadt, die beiden Beschäftigten organisatorisch wieder einzugliedern. Ob und in welchem Umfang Gehaltsnachzahlungen zu leisten sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Gewerkschaftsvertreter begrüßten die Entscheidung als wichtiges Signal für den Schutz von Beschäftigtenrechten im öffentlichen Dienst. In Hénin-Beaumont hatte der Fall bereits zuvor Diskussionen ausgelöst: Unterstützerkundgebungen, Berichte über voneinander abweichende Empfehlungen disziplinarischer Gremien und Kritik an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hatten regional Aufmerksamkeit erzeugt. Nach Angaben von Beteiligten standen auch Fragen der dienstrechtlichen Sorgfalt und der Dokumentation der Vorwürfe im Raum.

Die Stadtverwaltung unter Bürgermeister Steeve Briois (Rassemblement National) kann gegen die Eilentscheidung Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleiben Kheris und Payen formal wieder im Dienst, allerdings unter dem Vorbehalt weiterer gerichtlicher Klärungen. Für Gemeinden ist der Fall ein Hinweis darauf, dass disziplinarische Maßnahmen – insbesondere bei gewerkschaftlich aktiven Beschäftigten – strenger gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Für die Betroffenen geht es um die Wahrung beruflicher Reputation und finanzieller Ansprüche; für die Verwaltung um rechtskonforme Verfahren und das Vertrauen in interne Kontrollen.

Das Hauptverfahren wird voraussichtlich die materiellen Gründe der Suspendierungen, die Einhaltung formeller Vorgaben sowie die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen vertieft prüfen. Bis dahin gilt: Die Wiedereinsetzung ist eine vorläufige, sofort zu vollziehende Maßnahme. Ob die Stadt von Rechtsmitteln Gebrauch macht, war am Freitagabend zunächst offen.

Quellen

  • franceinfo (Artikelmeldung)
  • Le Dauphiné
  • Le Parisien
  • Médiapart

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