Aktuell · 03.07.2026 21:07
Gericht stoppt Suspendierungen in Hénin-Beaumont – zwei städtische Beschäftigte vorläufig wiedereingesetzt
Das Verwaltungsgericht in Lille ordnete am 03.07.2026 die vorläufige Wiedereinsetzung zweier gewerkschaftlich aktiver Angestellter der Stadt Hénin-Beaumont an. Die Kommune hat sieben Tage Zeit, sonst droht eine Zwangsstrafe von 150 Euro pro Verzugstag.
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