Aktuell · 27.06.2026 10:27
Hitzewelle am Arbeitsplatz: Arbeitgeber müssen neue Präventionsmaßnahmen ergreifen
Angesichts der aktuellen Hitzewelle in Frankreich erinnert das Institut national de recherche et de sécurité (INRS) die Arbeitgeber an ihre erweiterten Pflichten zum Schutz der Arbeitnehmer vor hitzebedingten Risiken.
Paris – 27.06.2026: Inmitten der aktuellen Hitzewelle in Frankreich hat das Institut national de recherche et de sécurité (INRS) die Arbeitgeber an ihre erweiterten Pflichten zum Schutz der Arbeitnehmer vor hitzebedingten Risiken erinnert. Seit dem 1. Juli 2025 sind neue Präventionsmaßnahmen in Kraft, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei hohen Temperaturen zu gewährleisten.
Laut dem INRS sind insbesondere Arbeitnehmer, die im Freien oder in schlecht belüfteten, nicht klimatisierten Räumen arbeiten, von den Auswirkungen extremer Hitze betroffen. Zu den gesundheitlichen Risiken zählen Dehydrierung, Hitzschlag und andere hitzebedingte Erkrankungen. Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, sind Arbeitgeber verpflichtet, spezifische Maßnahmen zu ergreifen.
Eine der zentralen Verpflichtungen besteht darin, die Risiken der Hitzebelastung zu bewerten und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu implementieren. Dazu gehört die Anpassung der Arbeitsorganisation, beispielsweise durch Änderung der Arbeitszeiten, um die Exposition gegenüber hohen Temperaturen zu reduzieren. Zudem müssen technische Mittel eingesetzt werden, um die Sonneneinstrahlung auf Arbeitsflächen zu verringern oder die Wärmeentwicklung in Arbeitsräumen zu verhindern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bereitstellung von ausreichend frischem Trinkwasser für die Mitarbeiter. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beschäftigten eine ausreichende Menge an frischem Trinkwasser zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass dieses in der Nähe der Arbeitsplätze kühl gehalten wird.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, die dazu beitragen, die Körpertemperatur der Mitarbeiter stabil zu halten. Persönliche Schutzausrüstung, die die Auswirkungen hoher Temperaturen oder der Sonneneinstrahlung mindert, ist ebenfalls bereitzustellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Information und Schulung der Mitarbeiter. Sie müssen sowohl über das richtige Verhalten bei hohen Temperaturen als auch über den korrekten Umgang mit Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung informiert und geschult werden, um ihre Exposition gegenüber Hitze auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren.
Diese erweiterten Präventionsmaßnahmen wurden durch ein Dekret vom 27. Mai 2025 eingeführt und gelten seit dem 1. Juli 2025. Sie basieren auf den verschiedenen Warnstufen des nationalen Wetterwarnsystems von Météo-France, die von Grün (normale Überwachung) bis Rot (extreme Hitzewelle) reichen. Arbeitgeber sind verpflichtet, bei Erreichen der Warnstufen Gelb, Orange oder Rot entsprechende Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
Die INRS betont, dass die Prävention von Hitzerisiken nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung ist, sondern auch zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und zur Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeiter beiträgt. Arbeitgeber werden daher dringend aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mitarbeiter vor den Gefahren extremer Hitze zu schützen.
Für weitere Informationen und detaillierte Leitlinien zur Umsetzung der Präventionsmaßnahmen können Arbeitgeber die offiziellen Veröffentlichungen des INRS konsultieren.
Quellen
- INRS
- Service-Public.fr
- Economie.gouv.fr