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Aktuell · 07.07.2026 15:46

Hitzewelle verschärft Haftbedingungen: Pariser Anwaltskammer fordert sofortigen Schutz für Inhaftierte

In vielen überbelegten Zellen sollen seit Beginn der Hitzewelle über 40 °C herrschen. Der Barreau de Paris verlangt rasche Maßnahmen wie Trinkwasser, Kühlräume und engere Kontrollen durch Justiz und Präfekturen.

Paris – 07.07.2026: Die Anwaltskammer von Paris hat in einem am Dienstag verbreiteten Schreiben vor akuten Gesundheitsgefahren in französischen Gefängnissen gewarnt. Nach Angaben des Barreau de Paris werden in überbelegten Zellen seit Beginn der Hitzewelle regelmäßig Temperaturen von über 40 °C gemessen, in Einzelfällen bis zu 50 °C. Solche Bedingungen seien mit der Menschenwürde unvereinbar und verlangten unverzügliches Handeln der Behörden.

Die Warnung trifft ein Haftsystem, das bereits ohne Extremwetter unter Druck steht. Frankreich verzeichnet seit Monaten hohe Belegungsquoten, was zu beengten Zellen, improvisierten Schlafplätzen auf Matratzen und eingeschränktem Zugang zu Duschen und Höfen führt. Kontrollinstanzen hatten die Verwaltung wiederholt auf marode Gebäude, unzureichende Belüftung und fehlende Isolierung hingewiesen. Hitzeperioden verstärken diese Defizite, weil sich schlecht gelüftete Trakte schnell aufheizen und die Nachttemperaturen hoch bleiben.

Der Barreau de Paris fordert „sofortige Maßnahmen“, darunter gesicherten Zugang zu Trinkwasser, niedrigschwellige medizinische Versorgung, die Öffnung kühlerer Gemeinschaftsräume sowie eine prioritäre Überprüfung der Haftbedingungen durch Präfekturen und Justizverwaltung. Auch einfache Mittel wie Ventilatoren, mobile Kühlgeräte und eine flexible Tagesgestaltung mit zusätzlichen Duschzeiten werden genannt. Die Verantwortung sehen die Juristinnen und Juristen vor allem bei Innen- und Justizministerium, die Krisenpläne koordinieren und umsetzen sollen.

Parallel aktiviert der öffentliche Sektor landesweit Hitzeschutzpläne. Präfekturen koordinieren lokale Maßnahmen, Krankenhäuser bereiten zusätzliche Aufnahmen vor. Menschenrechtsorganisationen und die Contrôleure générale des lieux de privation de liberté hatten zuletzt vor den Risiken für besonders vulnerabile Gruppen gewarnt: Ältere, chronisch Kranke und Personen mit eingeschränkter Mobilität sind in heißen Zellen besonders gefährdet, ebenso Inhaftierte, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen.

Juristisch verweisen Anwältinnen und Anwälte auf nationale und europäische Standards zum Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Unzumutbare Haftbedingungen können zu gerichtlichen Anordnungen, Eilanträgen und Entschädigungen führen. In früheren Entscheidungen wurden Behörden verpflichtet, konkrete Abhilfemaßnahmen zu treffen oder Betroffene zu verlegen, wenn Gesundheitsgefahren nicht anders zu beheben waren.

Über den Akutfall hinaus stellt die Hitzewelle das System vor eine strukturelle Aufgabe. Ohne Entlastung durch Sanierung, bessere Belüftung, Neubauten oder alternative Vollzugsformen drohen wiederkehrende Krisen bei Extremwetter. Die Anwaltskammer fordert deshalb eine zweigleisige Antwort: kurzfristig konsequente Schutzmaßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen, mittelfristig Investitionen in Gebäude, Energieeffizienz und Betreuung, damit der Strafvollzug auch bei Hitze grundrechtlich belastbar bleibt.

Quellen

  • franceinfo
  • Info.gouv.fr
  • Contrôleure générale / Medienberichte

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