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À la une · 24.11.2025 07:58

„Ich gebe absolut nicht auf“ – Marine Le Pen bleibt entschlossen, 2027 für das Präsidentenamt zu kandidieren

Marine Le Pen zeigt sich kämpferisch. Trotz eines Urteils, das ihre politische Zukunft gefährden könnte, bekräftigte die Vorsitzende der Fraktion des Rassemblement National (RN) am vergangenen Wochenende ihre Entschlossenheit, bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027...

Marine Le Pen zeigt sich kämpferisch. Trotz eines Urteils, das ihre politische Zukunft gefährden könnte, bekräftigte die Vorsitzende der Fraktion des Rassemblement National (RN) am vergangenen Wochenende ihre Entschlossenheit, bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 erneut anzutreten. In einem Interview betonte sie: „Ich gebe absolut nicht auf, ich bin äußerst kampfbereit.“

Die Äußerung folgte auf mediale Spekulationen über einen möglichen Rückzug, nachdem Details zu ihrem bevorstehenden Berufungsverfahren öffentlich wurden. Sie stellte klar, dass es sich dabei keineswegs um eine Resignation handle – vielmehr sehe sie sich durch die juristische Lage gezwungen, auch einen alternativen Fahrplan in Betracht zu ziehen, sollte ein Urteil in letzter Instanz zu nah an die Wahltermine rücken.

Ein Schuldspruch mit weitreichenden Folgen

Marine Le Pen war im Frühjahr 2025 in erster Instanz zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt worden – also zu einem temporären Ausschluss von der Ausübung öffentlicher Ämter. Das Urteil ist mit „exécution provisoire“ versehen, also vorläufig vollstreckbar, selbst wenn Berufung eingelegt wurde. Diese Maßnahme ist in Frankreich selten und wird nur bei bestimmten Delikten angewendet, etwa bei Verstößen gegen das öffentliche Vertrauen oder bei schwerwiegenden Formen politischer Korruption.

Kern des Verfahrens ist die sogenannte Affäre um europäische Parlamentsassistenten: Zwischen 2004 und 2016 sollen mehrere parlamentarische Mitarbeiter von Europaabgeordneten des Front National, dem Vorgänger des RN, de facto parteiintern für die politische Arbeit in Frankreich eingesetzt worden sein – obwohl ihre Bezahlung vollständig aus dem Budget des Europäischen Parlaments stammte. Die französische Justiz wertete dies als Veruntreuung öffentlicher Mittel sowie als Beihilfe zum Betrug.

Insgesamt wurden rund zwanzig Personen angeklagt, darunter auch frühere Vertraute und Familienangehörige Le Pens. Die Strafen reichten von Bewährungsstrafen bis zu Geldbußen. Marine Le Pen selbst wurde neben der Unwählbarkeit auch zu einer Haftstrafe auf Bewährung und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Das juristische Zeitfenster bis zur Wahl

Die Berufungsverhandlung ist auf den Zeitraum vom 13. Januar bis zum 12. Februar 2026 angesetzt. Ein Urteil könnte somit frühestens im Sommer, womöglich aber erst im Herbst 2026 gefällt werden – also wenige Monate vor dem offiziellen Start des Präsidentschaftswahlkampfs. In diesem Fall könnte eine endgültige Bestätigung des Schuldspruchs Marine Le Pen kurzfristig aus dem Rennen werfen.

Diese Unsicherheit sei, so Le Pen, das eigentliche Problem: „Wenn die Entscheidung zu spät fällt, kann der RN nicht in einer stabilen Lage in den Wahlkampf gehen.“ Für diesen Fall – und nur für diesen – deutete sie an, dass Parteichef Jordan Bardella als Ersatzkandidat infrage käme.

Bardella, Jahrgang 1995, ist derzeit Präsident des Rassemblement National und gilt als engster politischer Weggefährte Le Pens. Er führte die Partei bei der Europawahl 2024 zu einem Rekordergebnis und wird von Teilen des rechten Lagers als natürlicher Nachfolger betrachtet. Politisch teilt er zentrale Positionen mit Le Pen, bringt aber ein moderneres, jugendlicheres Image mit – was ihn potenziell auch für konservative Wechselwähler attraktiv machen könnte.

Politisches Kalkül und strategische Kommunikation

Le Pens öffentliche Kampfansage darf auch als strategisches Signal verstanden werden – sowohl nach innen, zur Mobilisierung der eigenen Anhängerschaft, als auch nach außen, an die Institutionen. Die Kombination aus juristischem Verfahren und politischer Ambition erzeugt eine Spannung, die sie gezielt zu nutzen scheint: als Inszenierung einer bedrohten Kandidatin, die gegen ein „System“ kämpft, das ihre Präsenz im demokratischen Wettbewerb verhindern wolle.

Zugleich wahrt sie bewusst eine Exit-Strategie, sollte die Justiz ihr Vorhaben tatsächlich vereiteln. In diesem Fall stünde mit Bardella ein bereits etablierter Ersatz bereit – der Wahlkampf bliebe gleich, der strategische Kurs des RN unangetastet.

Wie weit diese Doppelstrategie trägt, wird maßgeblich vom Verlauf des Berufungsverfahrens abhängen – und vom Zeitpunkt der abschließenden richterlichen Entscheidung. Unklar ist zudem, ob eine mögliche Kassationsbeschwerde beim obersten französischen Gerichtshof noch vor der Wahl 2027 beschieden würde. Sollte das ursprüngliche Urteil in der Berufung bestätigt werden und eine Eingabe vor dem obersten Gerichtshof keine aufschiebende Wirkung entfalten, wäre Marine Le Pens politische Karriere in ihrer jetzigen Form de facto beendet.

In einem Land, in dem der Wahlkampf traditionell stark auf Einzelpersonen zugeschnitten ist, stellt sich damit nicht nur die Frage nach juristischer Schuld, sondern auch nach der Rolle der Justiz im demokratischen Wettbewerb. Für den RN könnte das Urteil zum Schlüsselmoment werden – entweder als juristisches Ende einer Ära oder als Fanal für einen Generationswechsel, der bereits vorbereitet scheint.

Autor: P. Tiko

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