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Alle Artikel · 17.01.2022 09:43

Impfpass: Was der schlussendlich angenommene Gesetzentwurf vorsieht

Der Gesetzentwurf zur Umwandlung des Gesundheitspasses in einen Impfpass wurde am Sonntag, dem 16. Januar, endgültig vom Parlament verabschiedet. Es erweitert Kontrollmöglichkeiten und verschärft Sanktionen im Falle von Betrug. Der Text könnte Ende dieser...

Der Gesetzentwurf zur Umwandlung des Gesundheitspasses in einen Impfpass wurde am Sonntag, dem 16. Januar, endgültig vom Parlament verabschiedet. Es erweitert Kontrollmöglichkeiten und verschärft Sanktionen im Falle von Betrug. Der Text könnte Ende dieser Woche in Kraft treten.

Nach zweiwöchigem Hin und Her wurde der Gesetzentwurf zur Umwandlung des Gesundheitspasses in einen Impfpass nach einer letzten Abstimmung in der Nationalversammlung mit 215 zu 58 Stimmen am Sonntag, dem 16. Januar, endgültig vom Parlament verabschiedet. Das Gesetz wird die Kontrollmöglichkeiten erweitern und die Strafen für Betrug mit dem Impfpass verschärfen. Das Gesetz könnte nach einer möglichen Klage vor dem Verfassungsrat Ende der Woche in Kraft treten.

Der Senat hatte am Samstag, dem 15. Januar, über den umstrittenen Gesetzentwurf abgestimmt, doch es gab noch Unstimmigkeiten mit der Nationalversammlung. Insbesondere über die Weigerung der Senatoren, privaten Kontrolleuren in Restaurants etc. das Recht auf Identitätskontrollen der Impfpassinhaber einzuräumen oder Arbeitgeber zu Verwaltungsstrafen zu verurteilen, wenn die Regeln für die Telearbeit nicht eingehalten werden. "Wir haben nur 48 Stunden verloren", meinte die stellvertretende Ministerin Brigitte Bourguignon im Laufe des Tages gegenüber Franceinfo, und versicherte, dass es "normal ist, dass es Debatten gab". Der Text wurde am Sonntagabend endgültig verabschiedet und enthält folgende Punkte.

Aktueller Impfstatus für Freizeitaktivitäten, Restaurants und bestimmte Verkehrsmittel.
Sobald das Gesetz per Dekret um den 20. Januar herum veröffentlicht wird, wird ein Impfpass anstelle des derzeitigen Gesundheitspasses für den Zugang zu einer Reihe von öffentlichen Orten eingeführt. Man muss dann eine gültige Impfung nachweisen können, um Zugang zu Freizeitaktivitäten, Restaurants und Bars, Sporthallen oder Schwimmbädern, Messen oder überregionalen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhalten.

Geschäfte, Arbeitsplätze oder religiöse Stätten sind von der Maßnahme nicht betroffen, ebenso wenig wie Gesundheitseinrichtungen, zu denen der Zugang mit einem negativen Test möglich ist.

Eine gültige Impfung heisst, dass man zwei Dosen eines Covid-Impfstoffs erhalten hat oder einmal infiziert wurden und eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und innerhalb von maximal sieben Monaten nach der letzten Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten hat. Die einzige Ausnahme von der Bedingung der Auffrischungsimpfung ist, wenn man eine Bescheinigung über die Genesung von Covid-19 vorweisen kann, die mehr als 11 Tage und weniger als 6 Monate zurückliegen muss.

Identitätskontrolle und Telearbeit
Diese beiden Bestimmungen haben die Abgeordneten beider Kammern lange beschäftigt und waren Gegenstand von Änderungsanträgen, die in letzter Lesung jedoch abgelehnt wurden. Gastronomen und Veranstalter können mit dem neuen Gesetz, sollte es die Klagen vor dem Verfassungsrat überstehen, die Identität von Personen, die einen Impfpass vorlegen, mit einem einfachen "amtlichen Dokument mit Lichtbild" überprüfen.

Die Bestimmung über die Einhaltung der Telearbeit durch Unternehmen war von den Senatoren kassiert worden, ist aber in der endgültigen Fassung wieder enthalten. Die Höhe der Geldstrafe wurde jedoch halbiert. Die Arbeitsaufsichtsbehörde hat nun die Möglichkeit, Sanktionen von bis zu 500 Euro (und nicht mehr 1000, wie im Text der ersten Lesung vorgesehen) pro Arbeitnehmer, dessen Situation nicht konform ist, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro zu verhängen, so der Text.

Maßnahmen, die für über 16-Jährige gelten
Obwohl die Impfung gegen Covid-19 nun auch für Kinder ab 5 Jahren möglich ist, gilt der Impfpass nur für Personen über 16 Jahren. Dieses Alter wurde nicht zufällig gewählt, da es das Alter ist, in dem die "Impffreiheit" gilt. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine elterliche Zustimmung nicht mehr erforderlich.

Minderjährige zwischen 12 und 15 Jahren können weiterhin den aktuellen Gesundheitspass (mit der Möglichkeit eines negativen Covid-Test) vorzeigen, um Zugang zu den oben genannten öffentlichen Einrichtungen zu erhalten. Nur für Kinder unter 12 Jahren gibt es weiterhin keinen Pass.

Eine weitere Neuerung des Senats in Bezug auf Minderjährige ist, dass bei Uneinigkeit zwischen den Eltern über die Impfung eines Kindes im Alter von 5 bis 11 Jahren nun ein Elternteil einseitig entscheiden kann, das Kind impfen zu lassen. Bisher war dazu die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.

Lesen Sie auch: Covid-19: Impfpass am Sonntag von der Nationalversammlung endgültig verabschiedet

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