Tag & Nacht

Nur in den Departements Aisne, Ariège, Corrèze, Hauts-de-Seine, Paris und Seine-Saint-Denis gibt es noch keinen Präfekturerlass, der die Wassernutzungen einschränkt.

Tag für Tag wird die Liste der Einschränkungen länger: Fast das gesamte französische Mutterland, 90 von 96 Departements, befindet sich nun im Dürrealarm. Nur die Departements Aisne, Ariège, Corrèze, Hauts-de-Seine, Paris und Seine-Saint-Denis waren am Montag, dem 25. Juli, (noch) nicht von mindestens einem Präfekturerlass betroffen, der bestimmte Wassernutzungen einschränkt. Das berichtet die amtliche Website für Dürreinformationen, Propluvia, berichtet.

Die Frankreich-Karte von Propluvia, die die verschiedenen Alarmstufen anzeigt, ist für einen Großteil des westlichen Loirebeckens (Indre, Loire-Atlantique, Mayenne, Sarthe, Deux-Sèvres, Vendée, Vienne), aber auch in der Drôme, im Inneren des Var, im Lot und im Südosten des Val-de-Marne rot eingefärbt.

Die roten Gebiete werden als Krisengebiete eingestuft. In diesen Gebieten ist die Entnahme von Wasser nur noch für vorrangige Zwecke erlaubt, d. h. für die Körperpflege, die zivile Sicherheit, die Trinkwasserversorgung und die Gesundheitsfürsorge.

Auch mehrere Bergmassive in erhöhter Alarmbereitschaft
Sogar in Gebieten wie dem Finistère, den Vogesen, dem Jura, der Westflanke der Alpen, Creuse, Aveyron, Vaucluse, Haute-Corse usw. gilt eine erhöhte Alarmstufe. Die Wasserentnahme für landwirtschaftliche Zwecke ist dort um mindestens 50% reduziert und die Entnahme für die Bewässerung von Gärten, Grünflächen, Golfplätzen und zum Waschen von Autos ist eingeschränkt oder sogar verboten.

Ein Großteil Frankreichs ist inzwischen in erhöhter Alarmbereitschaft – mit Einschränkungen der Wasserentnahme für die Landwirtschaft und eine auf bestimmte Stunden beschränkte Bewässerung. In jedem Fall sind Privatpersonen und Gewerbetreibende dazu aufgefordert, wo immer möglich Wasser zu sparen.

Grau: Information und Aufforderung an Privatpersonen und Gewerbetreibende, Wasser zu sparen.
Gelb: Reduzierung der Wasserentnahme für landwirtschaftliche Zwecke um weniger als 50 % (oder Verbot an bis zu 3 Tagen pro Woche), Verbote von Ventilmanövern, Wassersportaktivitäten, Verbot der Bewässerung von Gärten, Grünflächen, Golfplätzen, des Autowaschens zu bestimmten Zeiten, …
Orange: Reduzierung der Entnahmen für landwirtschaftliche Zwecke um mindestens 50 % (oder Verbot an mindestens 3,5 Tagen pro Woche), stärkere Einschränkung der Entnahmen für die Bewässerung von Gärten, Grünflächen, Golfplätzen, Autowaschen, …, bis hin zum Verbot bestimmter Entnahmen.
Rot: Stopp der nicht prioritären Entnahmen einschließlich der Entnahmen für landwirtschaftliche Zwecke. Nur Entnahmen, die die Ausübung der vorrangigen Verwendungszwecke gewährleisten, sind erlaubt (Gesundheit, zivile Sicherheit, Trinkwasser, Hygiene).

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