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À la une · 23.10.2022 07:48

Jean-Luc Lahaye: Gericht verbietet dem Sänger in der Öffentlichkeit aufzutreten

Die richterliche Kontrolle von Jean-Luc Lahaye wurde verschärft. Ihm ist es an sofort untersagt, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Jean-Luc Lahaye wird nicht auf die Bühne zurückkehren. Der Sänger wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung...

Die richterliche Kontrolle von Jean-Luc Lahaye wurde verschärft. Ihm ist es an sofort untersagt, seine berufliche Tätigkeit auszuüben.

Jean-Luc Lahaye wird nicht auf die Bühne zurückkehren. Der Sänger wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung von zwei Minderjährigen angeklagt und wird deshalb so schnell nicht mehr auf die Bühne zurückkehren können. In einem Beschluss vom 4. Oktober änderte die Untersuchungsrichterin die Bedingungen für die richterliche Kontrolle des Sängers. Jean-Luc Lahaye, der im Mai nach mehr als sechs Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuss gesetzt wurde, hat nun "ein Verbot, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, die die Begehung der Straftaten, für die er angeklagt ist, erst ermöglicht hat", ausgesprochen. Das meldete der Sender BFMTV am Samstag.

Der 69-jährige Interpret von "Papa chanteur" war im November 2021 wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung von Minderjährigen angeklagt worden, nachdem zwei junge Frauen ihn angezeigt hatten. Die angeblichen Taten, die der Sänger vehement bestreitet, sollen im Jahr 2013 stattgefunden haben.

Anfang Oktober hatte eine der Klägerinnen auf dem Sender RMC erzählt, dass die Übergriffe "zum großen Teil in den Garderoben, hinter den Kulissen der Konzerte" stattgefunden hätten. Jean-Luc Lahaye war bereits 2007 und 2015 wegen Vergehen gegen Minderjährige verurteilt worden.

Ab sofort sind dem Sänger "öffentliche Auftritte und Vorstellungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Künstler" untersagt und es ist ihm untersagt, "eine Tätigkeit auszuüben, die den Kontakt mit Minderjährigen ermöglicht".

Jean-Luc Lahaye hat gegen den Beschluss der Untersuchungsrichterin Widerspruch eingelegt. Seine Beschwerde muss nun von der Ermittlungskammer des Pariser Berufungsgerichts geprüft werden.

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