Tag & Nacht

Eine chinesische Staatsbürgerin, die wegen illegaler Ausübung der Medizin verurteilt wurde, hat bei ihrer freien Anhörung im Jahr 2013 nicht die Garantien erhalten, die „im Fall von Polizeigewahrsam anwendbar“ sind, so der EGMR.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte Frankreich am Donnerstag, dem 28. April, weil es die Verteidigungsrechte einer Person bei einer freien Anhörung nicht beachtet hatte. „Der Europäische Gerichtshof verlangt die Einhaltung der Garantien, die im Fall von Polizeigewahrsam gelten“, wenn eine freie Anhörung durchgeführt wird, erklärte der Gerichtshof in einer Pressemitteilung.

Im Fall der Beschwerdeführerin, einer chinesischen Staatsbürgerin, die später wegen illegaler Ausübung der ärztlichen Tätigkeit verurteilt wurde, wurde sie bei ihrer freien Anhörung im Januar 2013 „nicht ausdrücklich über ihr Recht zu schweigen informiert und ihr wurde kein Dolmetscher zur Seite gestellt“.

„Insgesamt unfaires Verfahren“
„Das Fehlen eines Dolmetschers bei der Vernehmung und die fehlende ausdrückliche Belehrung über das Recht zu schweigen haben dazu beigetragen, dass sie sich selbst beschuldigt hat, und der Stellenwert, den die Aussagen aus der freien Anhörung und die daraufhin vorgelegten Zeugenaussagen einnehmen, haben das Verfahren insgesamt unfair gemacht“, so die sieben Richter des Gerichtshofs einstimmig.

Der EGMR verurteilte Frankreich nicht dazu, der Beschwerdeführerin Schadensersatz für „immateriellen Schaden“ zu zahlen, da er der Ansicht war, dass „die Feststellung der Verletzung an sich eine ausreichende gerechte Befriedigung darstellt“, doch die Beschwerdeführerin muss 1.200 Euro „für Kosten und Auslagen“ erhalten.

Frankreich wurde bereits in einem ähnlichen Fall ebenfalls vor dem EGMR verklagt, aber in diesem Fall nicht verurteilt, da der Gerichtshof „feststellte, dass das Strafverfahren, als Ganzes betrachtet, die während der freien Anhörung aufgetretenen Verfahrensmängel behoben hat“.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!