Aktuell · 27.06.2026 05:05
Lebenslange Haft für Attentäter des Magdeburger Weihnachtsmarkts
Das Landgericht Magdeburg hat den 51-jährigen Taleb al-Abdulmohsen wegen Mordes in sechs Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.
Magdeburg – 26.06.2026: Das Landgericht Magdeburg hat den 51-jährigen Taleb al-Abdulmohsen wegen Mordes in sechs Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.
Al-Abdulmohsen war am 20. Dezember 2024 mit einem über 340 PS starken Mietwagen über den belebten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet, darunter ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Mehr als 300 weitere Personen wurden verletzt.
Der Angeklagte hatte die Tat weitgehend gestanden und angegeben, mit Absicht gehandelt zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte bei ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit.
Während des Prozesses zeigte Al-Abdulmohsen keinerlei Reue oder Einsicht. Er hatte zuvor Gespräche mit Gutachtern abgelehnt und sich während der Verhandlung mehrfach durch Hungerstreiks in Abwesenheit des Gerichts befunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Schlussplädoyers die besondere Schwere der Schuld betont und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie argumentierte, dass Al-Abdulmohsen mit seiner Tat nicht nur die Opfer, sondern auch die gesamte Gesellschaft schwer traumatisiert habe.
Nach der Urteilsverkündung äußerten sich Opfervertreter und Nebenklägeranwälte zufrieden mit dem Urteil. Sie betonten jedoch, dass die Strafe nicht den Verlust ihrer Angehörigen und die erlittenen Traumata vollständig kompensieren könne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat angekündigt, Revision einzulegen. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt werden.
Der Prozess hatte im November 2025 begonnen und zog sich über mehrere Monate hin. Insgesamt wurden 109 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Rund 4.000 Seiten Akten wurden durch die Beteiligten gelesen. 204 Betroffene hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen, die von rund 40 Rechtsanwälten vertreten wurden.
Der Anschlag hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und die Diskussion über Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten neu entfacht. In Magdeburg wurden nach der Tat verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die Bevölkerung besser zu schützen.
Die Ermittlungen ergaben, dass Al-Abdulmohsen die Tat aus persönlichen Gründen geplant hatte. Er war zuvor in einen Rechtsstreit mit einer Kölner Flüchtlingsorganisation verwickelt und hatte mehrere Strafanzeigen erstattet, die jedoch erfolglos geblieben waren. Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass er die Tat als Rache für diese Niederlagen begangen hatte.
Die Opfer und ihre Familien hoffen nun auf eine endgültige Rechtskraft des Urteils, um mit der Verarbeitung des Erlebten beginnen zu können. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, wie solche Taten in Zukunft verhindert werden können.
Quellen
- AP News
- NDR
- DIE ZEIT
- The Local
- Süddeutsche Zeitung