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Aktuell · 16.07.2026 17:15

Lyhanna-Fall: IT-Störung soll Hinweise auf Jérôme Barella blockiert haben

Ein zweiter Vorbericht der Inspektionen nennt nach Angaben des Justizministeriums eine technische Störung als Grund dafür, dass Hinweise zweier Minderjähriger nicht bei der Justiz ankamen. Der Fall wirft neue Fragen zur Weitergabe von Meldungen…

Paris – 16.07.2026: Zwei Hinweise von Minderjährigen auf das Verhalten von Jérôme Barella sollen die Justiz nie erreicht haben. Grund sei eine Störung im IT-System, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten zweiten Vorbericht der staatlichen Inspektionen zur Affäre um die elfjährige Lyhanna. Damit rückt nicht allein die Bearbeitung einzelner Vorgänge in den Blick, sondern auch die technische Kette, über die Warnungen überhaupt bei Ermittlern ankommen müssen.

Nach dem Bericht geht es um Schilderungen von zwei Mädchen, die sich auf einen gemeinsamen Abend mit Übernachtung im Februar beziehen. Sie hatten demnach Vorwürfe gegen Barella erhoben. Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind, ist nicht Gegenstand der nun bekannt gewordenen Feststellung. Der Vorbericht beschreibt zunächst einen möglichen Ausfall in der Übermittlung der Informationen an die Justiz.

Die Inspektionen wurden Anfang Juni von Innen-, Justiz- und Bildungsministerium beauftragt. Anlass war das Verschwinden von Lyhanna am 29. Mai in Fleurance im Département Gers. Das Kind wurde wenige Tage später tot aufgefunden. In diesem Zusammenhang prüfen die Kontrolleure, wie frühere Verfahren, Hinweise und behördliche Informationen behandelt, weitergegeben und kontrolliert wurden.

Der erste Vorbericht hatte sich vor allem mit einer im August 2025 im Raum Toulouse eingereichten Anzeige befasst. Nach Angaben des Justizministeriums wurde das Verfahren später an die zuständige Staatsanwaltschaft in Auch abgegeben. Die gemeinsame Mission aus Justiz-, Gendarmerie- und Bildungsinspektion soll mögliche organisatorische oder technische Schwachstellen ermitteln, ohne dabei laufenden richterlichen Verfahren vorzugreifen.

Der neue Befund ist deshalb besonders heikel: Eine Meldung kann noch so konkret sein – wenn sie auf dem Weg zwischen Polizei, Gendarmerie, Verwaltung und Staatsanwaltschaft verloren geht, bleibt sie für die zuständigen Stellen unsichtbar. Der Bericht stellt keinen persönlichen Schuldvorwurf gegen einzelne Beschäftigte fest, sondern verweist nach den bislang veröffentlichten Angaben auf ein technisches Versagen.

Für die Familien der betroffenen Mädchen bleibt die Frage, ob ihre Hinweise damals ausreichend geschützt und ernst genommen wurden. Die Behörden stehen nun vor der Aufgabe, den genauen Weg der Meldungen nachzuvollziehen: Wann gingen sie ein, in welchem System wurden sie erfasst und an welcher Stelle brach die Weiterleitung ab? Erst diese Rekonstruktion kann klären, welche Sicherungen künftig nötig sind.

Die Untersuchung läuft weiter. Das Justizministerium hatte bereits nach dem ersten Bericht erklärt, die Abläufe rund um frühere Verfahren und die Informationswege umfassend prüfen zu lassen. Der zweite Vorbericht erweitert diese Prüfung um die digitale Infrastruktur – ein Bereich, dessen Fehler im Alltag unsichtbar bleiben können, bis eine wichtige Warnung nicht dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Quellen

  • Ministère de la Justice: Pré-rapport de la mission interministérielle relative à l'affaire Lyhanna
  • franceinfo: Bericht zum zweiten Vorbericht und den nicht weitergeleiteten Hinweisen

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