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À la une · 05.06.2026 06:29

Mehr als zwei Jahrzehnte später: Lebenslange Haft für Martin Ney im Fall Jonathan Coulom

Mit dem Urteil endet eines der bedrückendsten Kriminalverfahren der vergangenen Jahrzehnte in Frankreich. Das Schwurgericht von Loire-Atlantique verurteilte den deutschen Serienmörder Martin Ney am 4. Juni 2026 wegen Entführung und Mordes an dem zehnjährigen...

Mit dem Urteil endet eines der bedrückendsten Kriminalverfahren der vergangenen Jahrzehnte in Frankreich. Das Schwurgericht von Loire-Atlantique verurteilte den deutschen Serienmörder Martin Ney am 4. Juni 2026 wegen Entführung und Mordes an dem zehnjährigen Jonathan Coulom zu lebenslanger Haft.

Der Fall hatte die französische Öffentlichkeit seit dem Frühjahr 2004 beschäftigt. Jonathan nahm damals an einer Klassenfahrt im Küstenort Saint-Brévin-les-Pins teil, als er in der Nacht vom 6. auf den 7. April spurlos verschwand. Wochenlang suchten Ermittler, Helfer und Angehörige nach dem Jungen. Sechs Wochen später folgte die traurige Gewissheit: Sein Leichnam wurde in einem Teich bei Guérande entdeckt. Der Körper war mit einem Betonblock beschwert worden.

Die Ermittlungen entwickelten sich über viele Jahre zu einem regelrechten Labyrinth. Zahlreiche Spuren verliefen im Sand, Verdächtige rückten in den Fokus und verschwanden wieder aus dem Blickfeld der Justiz. Erst nach und nach verdichteten sich die Hinweise gegen den Deutschen Martin Ney.

Der heute 54-Jährige zählt zu den bekanntesten Kindermördern Deutschlands. Unter den Beinamen „Mann in Schwarz“ und „Maskenmann“ sorgte er bereits lange vor dem französischen Verfahren für Schlagzeilen. Deutsche Gerichte verurteilten ihn 2012 wegen der Ermordung von drei Jungen zwischen 1992 und 2001 sowie wegen zahlreicher sexueller Übergriffe auf Minderjährige. Ney verbüßt deshalb bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland.

Im Prozess in Nantes bestritt der Angeklagte jede Verantwortung für den Tod von Jonathan Coulom. Ein Geständnis blieb aus. Die Anklage stützte sich deshalb auf eine Vielzahl von Indizien. Ermittler verwiesen auf auffällige Parallelen zu früheren Taten Neys, rekonstruierten seine damaligen Bewegungen und präsentierten Aussagen von Zeugen. Besonders Aufmerksamkeit erregte die Aussage eines ehemaligen Mithäftlings, der von belastenden Äußerungen Neys berichtet hatte.

Für die Staatsanwaltschaft ergab sich daraus ein klares Bild. Die Anklage sprach von einer „kriminellen Signatur“, die deutlich auf den deutschen Serienverbrecher hinweise. Entsprechend forderte die Generalstaatsanwältin die Höchststrafe.

Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht dieser Argumentation.

Für Jonathans Familie bedeutet das Urteil vor allem eines: einen späten Abschluss nach mehr als 22 Jahren voller Ungewissheit, Schmerz und Hoffnung auf Antworten. Nach der Urteilsverkündung sprach der Stiefvater des Jungen von einem Moment der Gerechtigkeit. Jonathan könne nun endlich in Frieden ruhen.

Ganz verschwinden wird die Tragödie jedoch nicht. Der Fall Jonathan Coulom bleibt ein Mahnmal dafür, wie lange die Suche nach Wahrheit dauern kann – und wie hartnäckig Ermittler über Grenzen hinweg arbeiten müssen, um selbst Jahrzehnte später noch Gerechtigkeit zu ermöglichen.

Von C. Hatty

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