Aktuell · 18.07.2026 19:30
Mehr Streit bei Mietwagen: So vermeiden Kunden teure Zusatzkosten
Reklamationen rund um Mietwagen nehmen zu. Besonders oft geht es um Schäden, Rückgabeprotokolle und nachträglich abgebuchte Beträge. Wer Fotos macht, den Vertrag prüft und die Rückgabe dokumentiert, kann das Risiko deutlich senken.
Paris – 18.07.2026: Beschwerden über Mietwagenverträge und nachträgliche Belastungen nehmen nach einem aktuellen Bericht von Franceinfo zu. Streit entsteht besonders häufig bei der Fahrzeugübernahme und bei der Rückgabe: Kunden bestreiten vermerkte Kratzer, beanstanden hohe Reparaturkosten oder erhalten erst nach Abschluss der Miete zusätzliche Rechnungen. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, jeden Schritt der Anmietung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Entscheidend ist das Zustandsprotokoll bei der Übergabe. Mieter sollten Karosserie, Felgen, Scheiben, Innenraum und Tankstand gemeinsam mit dem Mitarbeiter prüfen. Bereits vorhandene Schäden müssen im Dokument eindeutig eingezeichnet oder beschrieben sein. Zusätzliche Fotos und Videos mit Zeitangabe können später hilfreich sein. Unterschriften sollten erst geleistet werden, wenn die Angaben mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs übereinstimmen.
Auch die Vertragsbedingungen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Nach Angaben der französischen Verbraucherschutzbehörde DGCCRF müssen die Bedingungen unter anderem Informationen zu Kaution, Zahlungsweise, Kraftstoffregelung, Versicherungen, möglichen Selbstbehalten und Zusatzkosten enthalten. Vor allem die Höhe der Kaution sowie Kosten bei verspäteter Rückgabe, Überschreitung des Kilometerpakets oder einer abweichenden Tankfüllung sollten vorab klar sein.
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch das Fahrzeug entstehen. Schäden am gemieteten Auto oder Diebstahl sind dagegen nicht immer im Grundpreis abgesichert. Vor dem Abschluss weiterer Versicherungen sollten Kunden daher prüfen, ob über eine Kreditkarte oder eine bestehende Versicherung bereits Schutz besteht. Maßgeblich bleiben jedoch jeweils die konkreten Voraussetzungen, Ausschlüsse und Selbstbehalte des Vertrags.
Besondere Vorsicht ist bei der Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten geboten. Wird der Schlüssel ohne gemeinsame Kontrolle abgegeben, kann es schwieriger werden, den Zustand des Autos zum Rückgabezeitpunkt zu belegen. Wenn möglich, sollten Mieter eine gemeinsame Endkontrolle verlangen, das Rückgabeprotokoll aufbewahren und Fotos des abgestellten Fahrzeugs, des Kilometerstands sowie des Tankstands anfertigen. Auch der genaue Zeitpunkt der Schlüsselabgabe sollte dokumentiert werden.
Stellt eine Autovermietung später Schäden oder Gebühren in Rechnung, sollten Betroffene eine detaillierte schriftliche Begründung verlangen. Dazu gehören das Zustandsprotokoll, aussagekräftige Fotos, die Berechnung der Kosten und gegebenenfalls Reparaturnachweise. Der Nationale Verbraucherinformationsdienst empfiehlt zunächst eine außergerichtliche Klärung und, falls nötig, eine schriftliche Beschwerde mit allen Belegen an das Unternehmen zu senden.
Bleibt die Antwort unzureichend, können Verbraucher eine Verbraucherorganisation einschalten oder den im Mietvertrag genannten Verbrauchermediator anrufen. Bei grenzüberschreitenden Anmietungen innerhalb der Europäischen Union kann zudem das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich helfen. Für Reisende gilt damit vor allem eine einfache Regel: Nicht nur den Preis vergleichen, sondern Übergabe, Versicherungsschutz und Rückgabe ebenso sorgfältig absichern.
Quellen
- Franceinfo
- Französische Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung
- Nationales Verbraucherinformationsinstitut