Aktuell · 03.07.2026 12:04
Miviludes und CORREF schließen Abkommen zur Prävention von geistlichem Missbrauch
Die staatliche Stelle gegen sektiererische Abweichungen und die Konferenz der Ordensoberen in Frankreich vereinbaren Informationsaustausch, gemeinsame Analysen und Schulungen, um Risiken früh zu erkennen und Betroffene besser zu schützen.
Paris – 03.07.2026: Die Mission interministérielle de vigilance et de lutte contre les dérives sectaires (Miviludes) und die Conférence des religieux et religieuses de France (CORREF) haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die der Prävention von geistlichem und sektiererischem Missbrauch in kirchlichen und religiösen Gemeinschaften dient. Die Miviludes sieht solche Vereinbarungen als Mittel, den strukturierten Dialog zwischen staatlicher Stelle und Religionsvertreterinnen und -vertretern zu verstetigen.
Kern der Kooperation sind laut beiden Seiten vier Achsen: regelmäßiger Informationsaustausch über Situationen mit erhöhtem Risiko, gemeinsame Analysen der Faktoren, die zu psychischer oder physischer Abhängigkeit führen können, zielgerichtete Präventionsbotschaften sowie Sensibilisierung und Schulungen für Leitungsverantwortliche in Ordensinstituten. Die Vereinbarung fügt sich in die nationale Strategie zur Vorbeugung von Missbrauch und zur Bekämpfung von Abhängigkeits- und Emprise-Konstellationen ein.
Die Miviludes hat in den vergangenen Jahren vergleichbare Abkommen mit Berufsordnungen und mit religiösen Organisationen wie der Fédération protestante de France geschlossen. Jüngst trat auch die Union bouddhiste de France einer ähnlichen Kooperation bei. Ziel dieser Absprachen ist es, Meldungen zu bündeln, Hinweise schneller zu bewerten und praxistaugliche Leitfäden zu entwickeln, damit problematische Situationen frühzeitig erkannt und an zuständige Stellen weitergeleitet werden können.
Für die katholischen Orden bedeutet das neue Abkommen, interne Präventionsstrukturen weiter auszubauen. Die CORREF, die Ordensprovinzen und -leitungen römisch-katholischer Gemeinschaften in Frankreich vertritt, hat bereits Mechanismen für Opferhilfe, Ansprechstellen und Fortbildungen etabliert. Durch die Kooperation sollen bestehende Instrumente mit behördlichen Ansprechpartnern verknüpft und klare Meldewege definiert werden, die zivilgesellschaftliche Beratungsstellen ebenso einbeziehen wie staatliche Dienste.
Begleitet wird der Schritt von mahnenden Stimmen: Die Zusammenarbeit zwischen einer staatlichen Präventionsinstanz und Religionsgemeinschaften müsse die laizistische Ordnung respektieren. Es gelte, Missbrauch konsequent vorzubeugen, ohne in Glaubensinhalte einzugreifen oder einzelne Bekenntnisse zu privilegieren. Vergleichbare Einwände waren auch bei früheren Vereinbarungen erhoben worden und führten teils zu Präzisierungen in Leitfäden und Kommunikationswegen.
Operativ vorgesehen sind gemeinsame Informationsmaterialien, standardisierte Schulungsangebote für Verantwortliche in Orden und Gemeinschaften sowie Kontakt- und Meldeprotokolle. Diese sollen den Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfe eröffnen und Einrichtungen dabei unterstützen, Verdachtsmomente sachgerecht einzuordnen. Beide Seiten betonen, dass Prävention nur wirksam ist, wenn Hinweise vertraulich aufgenommen, zeitnah bewertet und – falls nötig – an Polizei, Justiz oder spezialisierte Beratungsstellen weitergeleitet werden.
Quellen
- Miviludes (offizielle Webseite)
- Fédération protestante de France (Pressemitteilung)
- Le Parisien
- Miviludes – Tätigkeitsbericht 2022–2024
- Franceinfo