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Aktuell · 08.07.2026 05:05

Nach Berufungsurteil: Le Pen kündigt Pourvoi en cassation in Assistentenaffäre an

Nach dem Urteil der Pariser Berufungsrichter in der Assistentenaffäre will Marine Le Pen vor der Cour de cassation die rechtliche Grundlage des Urteils angreifen. Der Schritt könnte Auswirkungen auf den Präsidentschaftswahlkampf 2027 haben.

Paris – 08.07.2026: Die Parteispitze des Rassemblement National treibt den Rechtsstreit um mutmaßlich zweckwidrig verwendete Mittel des Europäischen Parlaments in die nächste Instanz. Einen Tag nach dem Berufungsurteil der Cour d'appel in Paris kündigte Marine Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut an, ein Pourvoi en cassation einzulegen. Ziel sei es, die rechtliche Anwendbarkeit der vom Berufungsgericht herangezogenen Deliktsbestände überprüfen zu lassen. In dem langjährigen Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Parlamentsgelder für parteiinterne Aufgaben eingesetzt worden seien.

Im französischen Kassationsverfahren prüft die Cour de cassation ausschließlich die korrekte Anwendung des Rechts, nicht jedoch neue Tatsachen. Ein Erfolg ist daher an enge Voraussetzungen gebunden: Das höchste Gericht kann ein Urteil aufheben, wenn es Rechtsfehler feststellt, oder die Entscheidung bestätigen. Eine kassatorische Aufhebung führt meist zu einer Zurückverweisung an eine andere Kammer, die dann auf Basis der rechtlichen Leitlinien erneut entscheidet. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass die Fristen variieren, Entscheidungen aber häufig innerhalb weniger Monate fallen.

Politisch ist der Schritt brisant. Die Berufungsinstanz hatte am 7. Juli 2026 Schuldsprüche gegen mehrere ehemalige Verantwortliche des damaligen Front National bestätigt beziehungsweise modifiziert. Nach Angaben aus den Verfahren betreffen die Rechtsfolgen insbesondere Fragen der Geldstrafen, möglicher Bewährungsauflagen und denkbarer Ineligibilitätsfristen. Beobachter betonen, dass die Kassationsprüfung vor allem Klarheit über die tragenden Rechtsgründe schafft – und damit Folgen für die Vollstreckung oder Aussetzung einzelner Sanktionen haben kann. Für Le Pen steht im Hintergrund die Planung für die Präsidentschaftswahl 2027, deren Teilnahmevoraussetzungen rechtlich und politisch aufmerksam beobachtet werden.

Die Verteidigung argumentiert, die vom Berufungsgericht angenommene rechtliche Qualifikation des vorgeworfenen Verhaltens greife zu weit. Demnach sei zu klären, inwieweit die Tätigkeiten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtlich dem Mandat im Europäischen Parlament zuzurechnen sind oder parteiorganisatorischen Aufgaben unterfallen. Diese Abgrenzung ist zentral, weil davon abhängt, ob eine missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel vorliegt.

Überregionale Sender und Tageszeitungen ordneten die Ankündigung als nächsten logischen Schritt in einem komplexen Verfahren ein, das seit Jahren Politik und Justiz beschäftigt. Sollte die Cour de cassation Rechtsfehler feststellen, würde dies den Fall erneut öffnen und möglicherweise einzelne Sanktionen in Frage stellen. Bestätigt sie hingegen die Entscheidung der Berufungsrichter, wäre der Spielraum der Verteidigung deutlich enger. Bis dahin bleibt offen, wie stark die juristische Dynamik den Vorwahlkalender beeinflusst – sicher ist nur, dass das Urteil der Kassationsrichter die Debatte bis 2027 prägen dürfte.

Quellen

  • franceinfo
  • Public Sénat
  • Euronews
  • Le Monde
  • LCP
  • Europe 1

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