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Aktuell · 22.07.2026 01:15

Nationalversammlung beschließt lebenslange Strafe für Serienvergewaltigungen an Kindern

Die französische Nationalversammlung hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für bestimmte Serienvergewaltigungen an Kindern unter 15 Jahren gebilligt. Die Regelung wurde nach einer zunächst gescheiterten Abstimmung in zweiter Beratung angenommen und ist Teil des Gesetzentwurfs zum…

Paris – 21.07.2026: Die französische Nationalversammlung hat am Dienstag eine lebenslange Freiheitsstrafe für Serienvergewaltigungen beschlossen, wenn mindestens eines der Opfer jünger als 15 Jahre ist. In einer zweiten Beratung stimmten 258 Abgeordnete für die Verschärfung, 84 dagegen. Die Bestimmung war am 17. Juli zunächst abgelehnt worden, wurde nun aber auf Verlangen der Regierung erneut zur Abstimmung gestellt.

Die Vorschrift erweitert Artikel 222-26 des Strafgesetzbuchs. Lebenslange Freiheitsstrafe soll künftig drohen, wenn eine Vergewaltigung an einem Kind unter 15 Jahren zusammen mit einer oder mehreren weiteren Vergewaltigungen an anderen Opfern begangen wurde. Bislang war diese Höchststrafe insbesondere für Vergewaltigungen vorgesehen, die mit Folter oder besonders grausamen Misshandlungen verbunden waren.

Der Gesetzgeber knüpft die neue Strafandrohung damit nicht an jeden einzelnen Missbrauchsfall, sondern an eine Kombination aus dem Alter mindestens eines Opfers und mehreren Vergewaltigungstaten. Die Formulierung betrifft auch Taten gegen weitere Opfer, deren Alter nicht zwingend unter 15 Jahren liegen muss. Über Schuld, konkrete Strafhöhe und die individuelle Vollstreckung entscheidet weiterhin ein Schwurgericht.

Die Debatte machte einen grundlegenden Konflikt in der französischen Kriminalpolitik sichtbar. Linke Abgeordnete hatten die Regelung in der ersten Beratung abgelehnt. Sie bezweifelten, dass eine höhere Höchststrafe die Aufklärung sexueller Gewalt wirksam verbessert, und verwiesen auf Defizite bei Prävention, Ermittlungen und der Betreuung von Betroffenen. Befürworter sahen in der Reform dagegen eine notwendige Antwort auf besonders schwere Wiederholungstaten.

Die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet im französischen Recht nicht automatisch Haft bis zum Tod. Nach geltendem Strafgesetzbuch beträgt die reguläre Sicherungszeit bei einer lebenslangen Verurteilung 18 Jahre. Das Gericht kann sie durch besonders begründete Entscheidung auf bis zu 22 Jahre verlängern. Während dieser Zeit sind unter anderem Bewährung, Hafturlaub und bestimmte Formen des offenen Vollzugs ausgeschlossen.

Die Strafverschärfung gehört zum Regierungsentwurf zum Schutz von Kindern, den die Nationalversammlung am Dienstag in erster Lesung insgesamt verabschiedete. Das Gesetzespaket umfasst zudem Änderungen bei Ermittlungen zu Gewalt gegen Minderjährige und bei deren Schutz. Die Regierung hatte für das Verfahren die Beschleunigung erklärt; als Nächstes befasst sich der Senat mit dem Text.

Der Beschluss ist noch kein geltendes Recht. Beide Parlamentskammern müssen sich auf eine identische Fassung verständigen, bevor das Gesetz verkündet werden kann. Die erneute Annahme des Artikels zeigt jedoch, dass die Regierung ihre strafrechtliche Kernforderung trotz der anfänglichen Niederlage im Plenum durchsetzen konnte.

Quellen

  • Nationalversammlung
  • Légifrance
  • Le Monde
  • Linfo.re

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