Aktuell · 15.07.2026 19:01
Nationalversammlung beschließt Recht auf Sterbehilfe endgültig
Die französische Nationalversammlung hat die Vorlage zum Recht auf Sterbehilfe am 15. Juli 2026 endgültig angenommen. Nach einem langen Konflikt mit dem Senat entsteht ein eng begrenzter Rechtsrahmen für schwer und unheilbar erkrankte Volljährige.
Paris – 15.07.2026: Die Nationalversammlung hat die parlamentarische Beratung über ein Recht auf Sterbehilfe mit ihrer endgültigen Abstimmung abgeschlossen. Damit setzt sich die Linie der Abgeordneten gegen den Senat durch, der den Text in den vorausgegangenen Beratungen wiederholt zurückgewiesen hatte. Die Reform gehört zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Vorhaben der zweiten Amtszeit von Präsident Emmanuel Macron.
Die Vorlage schafft unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Hilfe beim Sterben für volljährige Personen. Voraussetzung ist eine schwere und unheilbare Erkrankung, bei der die Lebensprognose in einer fortgeschrittenen oder terminalen Phase beeinträchtigt ist. Hinzukommen müssen Leiden, die auf Behandlungen nicht ansprechen oder von der betroffenen Person als nicht erträglich empfunden werden. Die Entscheidung muss frei und informiert getroffen werden.
Der Zugang bleibt auf französische Staatsangehörige sowie Menschen mit stabilem und rechtmäßigem Aufenthalt in Frankreich beschränkt. Minderjährige fallen ebenso wenig in den Anwendungsbereich wie Personen, die ihren Willen nicht eigenständig und klar äußern können. Das Gesetz sieht ein mehrstufiges medizinisches Prüfverfahren vor. Es soll sicherstellen, dass die Voraussetzungen im Einzelfall geprüft und keine äußeren Einflüsse auf die Entscheidung ausgeübt werden.
Der Gesetzestext unterscheidet sich bewusst von einer allgemeinen Freigabe der aktiven Sterbehilfe. Im Mittelpunkt steht die Selbstbestimmung des Patienten in einer außergewöhnlichen medizinischen Lage. Für Angehörige der Gesundheitsberufe bleibt eine Gewissensklausel vorgesehen. Sie können eine Mitwirkung ablehnen; zugleich muss der Zugang zu einer ordnungsgemäßen Prüfung des Antrags institutionell gewährleistet bleiben.
Dem endgültigen Beschluss ging ein ungewöhnlich langer Gesetzgebungsweg voraus. Die Nationalversammlung hatte den Text bereits am 27. Mai 2025, am 25. Februar 2026 und am 30. Juni 2026 gebilligt. Der Senat lehnte die Vorlage zuletzt am 7. Juli 2026 erneut ab. Weil beide Kammern keine Einigung erzielten, erhielt die Nationalversammlung nach den Regeln der Fünften Republik das letzte Wort.
Parallel zur Debatte über die Sterbehilfe wurde im Mai 2026 ein eigenes Gesetz zur Verbesserung des Zugangs zu palliativer Versorgung verkündet. Diese Trennung sollte verhindern, dass die neue Möglichkeit als Ersatz für Schmerztherapie, Begleitung und Versorgung am Lebensende verstanden wird. Die praktische Umsetzung der nun endgültig beschlossenen Regelung wird von medizinischen Verfahren, organisatorischen Vorgaben und weiteren Rechtsakten abhängen.
Politisch zeigt die Abstimmung erneut, dass Fragen des Lebensendes die klassischen Parteigrenzen nur begrenzt erklären. Befürworter sehen einen zusätzlichen, streng begrenzten Freiheitsraum für unheilbar Kranke. Gegner bezweifeln, ob die Schutzvorkehrungen weit genug reichen, und verweisen auf Defizite der palliativen Versorgung. Mit dem Parlamentsbeschluss beginnt nun die entscheidende Phase der rechtlichen Ausgestaltung und Anwendung.
Quellen
- Nationalversammlung: endgültige Beratungen zum Recht auf Sterbehilfe
- Senat: Gesetzgebungsdossier zum Recht auf Sterbehilfe
- Légifrance: Gesetz über den gleichberechtigten Zugang zu palliativer Versorgung
- France Assos Santé: Mitteilung zur endgültigen Annahme