Aktuell · 21.07.2026 06:15
Nationalversammlung billigt Agrarkompromiss mit knapper Mehrheit
Die Nationalversammlung hat den Kompromisstext zum Gesetz für den Schutz und die Souveränität der Landwirtschaft angenommen. Umstritten bleiben vor allem Ausnahmen für zwei Pflanzenschutzmittel, der Ausbau der Wasserspeicherung und neue Regeln zum Herdenschutz gegen…
Paris – 21.07.2026: Die französische Nationalversammlung hat in der Nacht zum Dienstag den Kompromiss zum Gesetz über den Schutz und die Souveränität der Landwirtschaft gebilligt. Für den Text stimmten 296 Abgeordnete, 224 votierten dagegen, 41 enthielten sich. Damit bestätigte die Kammer die Vereinbarung des paritätischen Vermittlungsausschusses von Nationalversammlung und Senat vom 16. Juli.
Der Regierung gelingt damit ein wichtiger Zwischenschritt in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetzespaket war am 2. Juni erstmals von der Nationalversammlung und am 2. Juli in veränderter Fassung vom Senat angenommen worden. Die abschließende Abstimmung im Senat ist für den 21. Juli vorgesehen. Erst danach wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen; eine mögliche Prüfung durch den Verfassungsrat bliebe davon unberührt.
Den größten Streit löste eine Ausnahmeregelung für Pflanzenschutzmittel aus. Die Gesundheits- und Umweltbehörde Anses kann künftig auf Antrag des Landwirtschaftsministers eng begrenzte Genehmigungen für Acetamiprid und Flupyradifuron erteilen. Acetamiprid soll dabei nur im Haselnussanbau in Betracht kommen; Flupyradifuron ist für Zuckerrüben sowie für Äpfel und Kirschen vorgesehen. Die Entscheidung bleibt an eine wissenschaftliche Bewertung gebunden und bedeutet keine allgemeine Wiederzulassung der Wirkstoffe.
Im Bereich Wasser setzt der Kompromiss auf eine deutliche Ausweitung der Speicherkapazitäten. Das Gesetz formuliert das Ziel, die verfügbaren Speichervolumina zu verdoppeln. Zugleich sollen vorhandene Teiche und Mehrzweckspeicher stärker genutzt werden, sofern Projekte lokal abgestimmt sind. Genehmigungsverfahren für Speicheranlagen und damit verbundene Wasserentnahmen werden vereinfacht; der Text verlangt jedoch weiterhin, die tatsächlich verfügbare Ressource zu berücksichtigen.
Gerade diese Bestimmungen spiegeln einen grundsätzlichen Konflikt wider. Befürworter sehen in Speicheranlagen ein Instrument, um Landwirtschaft und Ernährungssicherheit an häufigere Trockenperioden anzupassen. Linke und ökologische Abgeordnete warnen dagegen vor Nutzungskonkurrenzen, einer unzureichenden Beteiligung der Öffentlichkeit und zusätzlichen Belastungen für Flüsse, Grundwasser und Feuchtgebiete. Der Vermittlungsausschuss hielt dennoch an den zentralen Erleichterungen fest.
Der Text verändert ferner die Regeln zum Schutz von Weidetieren gegen Wolfsangriffe. Artikel 14 erweitert und präzisiert Maßnahmen, mit denen Züchter ihre Herden verteidigen können. Daneben erhalten die staatlich beauftragten Wolfsjäger eine klarere Grundlage für die Bereitstellung von Jagdwaffen. Die Regelungen betreffen den Umgang mit einer weiterhin geschützten Art und versuchen, den Herdenschutz mit den Vorgaben des Naturschutzes zu verbinden.
Das Gesetz umfasst weit mehr als diese drei besonders sichtbaren Themen. Es enthält Vorschriften zu landwirtschaftlichen Zukunftsprojekten, Kontrollen importierter Erzeugnisse, Flächennutzung, Entschädigungsfragen und den Handelsbeziehungen entlang der Lebensmittelkette. Die knappe Mehrheit zeigt jedoch, dass der politische Konflikt zwischen Produktionssicherung, Umweltrecht und gesundheitlicher Vorsorge mit dem Parlamentsvotum nicht beendet ist.
Quellen
- Assemblée nationale
- Sénat
- LCP – La Chaîne Parlementaire