Aktuell · 21.07.2026 15:31
Nationalversammlung billigt befristete Ausnahmen für umstrittene Pestizide
Das französische Unterhaus hat dem Agrar-Notgesetz zugestimmt. Es eröffnet unter strengen Voraussetzungen zeitlich begrenzte Ausnahmen für Flupyradifuron bei Zuckerrüben, Äpfeln und Kirschen sowie für Acetamiprid bei Haselnüssen.
Paris – 21.07.2026: Die französische Nationalversammlung hat am Montagabend dem Kompromisstext zum Gesetz über den Schutz und die Souveränität der Landwirtschaft zugestimmt. Mit 296 gegen 224 Stimmen bei 41 Enthaltungen billigten die Abgeordneten eine Regelung, die unter engen Voraussetzungen zeitlich befristete Ausnahmen vom nationalen Verbot bestimmter Insektizide ermöglicht. Der Senat muss dem Text noch zustimmen, bevor das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist.
Im Mittelpunkt steht Flupyradifuron, ein Wirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide. Für Zuckerrüben darf eine Ausnahme nur für gebeiztes Saatgut erteilt werden. Bei Äpfeln und Kirschen kann der Stoff unter gesonderten Bedingungen eingesetzt werden. Für den Wirkstoff Acetamiprid sieht der Kompromiss eine Ausnahmeregelung allein für den Haselnussanbau vor. Eine allgemeine Rückkehr dieser Mittel in die Landwirtschaft ist damit nicht vorgesehen.
Die Genehmigungen sollen jeweils höchstens ein Jahr gelten und können höchstens zweimal verlängert werden. Insgesamt laufen die neuen Vorschriften drei Jahre nach Verkündung des Gesetzes aus. Entscheidend ist zudem eine Einzelfallprüfung durch die nationale Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz Anses. Die Behörde muss innerhalb von zwei Monaten entscheiden, nachdem das Landwirtschaftsministerium sie befasst hat.
Eine Ausnahme setzt voraus, dass eine schwere Bedrohung für die betreffende Produktion besteht, verfügbare Alternativen fehlen oder offenkundig nicht ausreichen und ein Forschungsplan für Ersatzlösungen vorliegt. Nach dem Gesetzestext darf die Anwendung nach dem jeweils neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand weder erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit verursachen noch die Umwelt schwer und irreversibel schädigen. Bei Äpfeln, Kirschen und Haselnüssen sind zudem die bestverfügbaren Techniken zur Verringerung von Abdrift vorgeschrieben.
Für die Zuckerrübenbranche ist die Regelung vor allem eine Reaktion auf die Virusvergilbung, die durch Blattläuse übertragen wird. Nach Angaben des Senatsberichts verursachte die Krankheit im Jahr 2020 Ertragseinbußen von durchschnittlich 30 Prozent, in besonders betroffenen Gebieten bis zu 70 Prozent. Die Befürworter verweisen ferner auf den europäischen Wettbewerb: 2025 nutzten laut demselben Bericht 16 von 17 Rüben erzeugenden EU-Staaten Acetamiprid oder Flupyradifuron.
Der Konflikt bleibt jedoch grundsätzlicher Natur. Frankreich hatte die Anwendung neonicotinoider Wirkstoffe 2016 national untersagt; frühere Sonderregeln für Zuckerrüben waren nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht fortgeführt worden. Der nun ausgehandelte Text versucht, die vom Verfassungsrat 2025 verlangte engere Begrenzung zu berücksichtigen. Er verbindet die Ausnahmen mit jährlichen öffentlichen Berichten über wirtschaftliche und ökologische Folgen sowie über Fortschritte bei Alternativen.
Politisch ist der Kompromiss bemerkenswert, weil die Regierung eine Behandlung dieser Frage im Agrar-Notgesetz zunächst abgelehnt hatte. Die Regelung wird nun zur Bewährungsprobe für den Anspruch, landwirtschaftliche Produktionsrisiken und den Schutz von Bestäubern zugleich institutionell abzusichern. Ob einzelne Anwendungen tatsächlich erlaubt werden, hängt nicht vom Gesetz allein ab, sondern von den nachfolgenden Bewertungen der Anses und den erforderlichen Markt- oder Notfallzulassungen nach EU-Recht.
Quellen
- Französische Nationalversammlung: Abstimmung vom 20. Juli 2026
- Französischer Senat: Kompromisstext der gemeinsamen Parlamentskommission
- Französischer Senat: Gesetzgebungsdossier und Hintergrundbericht