Aktuell · 15.07.2026 15:00
Nationalversammlung entscheidet endgültig über Recht auf Sterbehilfe
Die französische Nationalversammlung stimmt am 15. Juli endgültig über ein Gesetz zum Recht auf Hilfe beim Sterben ab. Der Text soll unter engen Voraussetzungen den Zugang zu einer tödlichen Substanz ermöglichen und beendet einen…
Paris – 15.07.2026: Die Nationalversammlung entscheidet am Mittwoch in letzter Lesung über den Gesetzentwurf zum Recht auf Hilfe beim Sterben. Das Votum hat besondere Bedeutung, weil der Senat den Text am 7. Juli erneut nicht behandelt hatte. Damit liegt das letzte Wort nach dem Verfahren der Fünften Republik bei den Abgeordneten im Palais-Bourbon.
Die Vorlage soll volljährigen Personen mit einer schweren und unheilbaren Erkrankung unter genau definierten Voraussetzungen den Zugang zu einer tödlichen Substanz eröffnen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betroffene Person ihren Willen frei und informiert äussern kann und an einer therapieresistenten oder als unerträglich empfundenen Belastung leidet. Die Lebenserwartung muss durch die Krankheit in fortgeschrittenem oder terminalem Stadium beeinträchtigt sein.
Der vorgesehene Ablauf bleibt medizinisch und zeitlich gestuft. Ein Arzt soll den Antrag prüfen und eine zweite ärztliche Einschätzung einholen; bei Bedarf kann zusätzlich psychiatrischer Rat eingeholt werden. Für die Entscheidung ist eine Frist von höchstens 15 Tagen vorgesehen. Anschliessend muss die antragstellende Person ihren Wunsch nach einer Mindestbedenkzeit von zwei Tagen bestätigen.
Im Regelfall soll die Person die verschriebene Substanz selbst einnehmen. Ist sie dazu körperlich nicht in der Lage, könnte ein Arzt oder eine Pflegefachkraft die Substanz verabreichen. Das medizinische Personal behält dabei ein Recht auf Gewissensverweigerung. Befürworter sehen darin eine eng begrenzte Ausnahme für Situationen, in denen Palliativmedizin und tiefe Sedierung das Leiden nicht ausreichend lindern.
Die Debatte ist jedoch nicht nur medizinisch, sondern institutionell und ethisch umstritten. Die Nationalversammlung hatte den Text am 30. Juni bereits mit 295 gegen 232 Stimmen angenommen. Im Senat stiess er dagegen auf grundsätzlichen Widerstand. Die dortige Mehrheit hielt die vorgesehenen Sicherungen für unzureichend und lehnte eine Ausweitung des geltenden Rechtsrahmens der Claeys-Leonetti-Regelung von 2016 ab.
Die persönliche Dimension der Gesetzgebung zeigt ein Bericht von Franceinfo über Karine, deren Ehemann vor einer möglichen Gesetzesänderung starb. Sie kritisiert vor allem die lange Dauer des politischen Verfahrens. Der Fall steht exemplarisch für den Druck, den betroffene Familien und Patientenorganisationen auf den Gesetzgeber ausüben, ohne die grundsätzlichen Einwände gegen eine aktive Hilfe beim Sterben auszuräumen.
Die Abstimmung beendet einen Prozess, der nach der Auflösung der Nationalversammlung im Juni 2024 neu begonnen werden musste. Sollte der Text angenommen werden, ist damit die parlamentarische Beratung abgeschlossen. Nach Angaben aus dem Umfeld der Regierung soll anschliessend der Verfassungsrat angerufen werden. Erst dessen Prüfung und die anschliessende Umsetzung durch Verordnungen würden den praktischen Rechtsrahmen endgültig bestimmen.
Quellen
- Assemblée nationale
- Sénat
- Le Monde
- Franceinfo