Alle Artikel · 31.03.2025 06:52
Neue Regel beim Krankengeld: Weniger Geld bei Krankheit ab April
Ab dem 1. April greift in Frankreich eine Änderung, die vielen Arbeitnehmern zunächst kaum auffällt – langfristig aber große Auswirkungen haben kann. Die tägliche Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung wird gesenkt. Damit spart der Staat...
Ab dem 1. April greift in Frankreich eine Änderung, die vielen Arbeitnehmern zunächst kaum auffällt – langfristig aber große Auswirkungen haben kann. Die tägliche Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung wird gesenkt. Damit spart der Staat rund 600 Millionen Euro. Doch was bedeutet das konkret für die Menschen?
Neue Grenzen, neues Spiel
Bislang lag das tägliche Krankengeld bei 50 Prozent des Bruttolohns, gedeckelt auf 1,8-fachen Mindestlohn (SMIC). Künftig wird diese Grenze auf den 1,4-fachen SMIC reduziert. Das klingt erstmal technisch – ist es auch. Aber der Unterschied zeigt sich deutlich im Geldbeutel: Der neue Höchstbetrag liegt nun bei 41,47 Euro brutto pro Tag, zuvor waren es bis zu 53,31 Euro. Macht bei längerer Krankheit schnell ein Minus von bis zu 250 Euro im Monat.
Wer weniger als den 1,4-fachen SMIC verdient, merkt davon nichts. Die bisherige Deckelung war ohnehin schon außerhalb ihrer Reichweite. Doch für alle, die mehr verdienen, wird es ernst.
Arbeitgeber springen (noch) ein
Für viele Beschäftigte ist die schlechte Nachricht zunächst abgefedert. Viele Unternehmen haben nämlich betriebliche Zusatzversicherungen abgeschlossen – sogenannte „régimes de prévoyance“. Diese springen ein, wenn die gesetzliche Leistung nicht ausreicht. Noch.
Denn auf längere Sicht ist das ein Spiel mit dem Bumerang: Die Zusatzversicherungen müssen sich nun auf höhere Kosten einstellen. Und wie reagieren Versicherungen in so einem Fall meistens? Genau – mit höheren Beiträgen.
Schon jetzt kalkuliert die Branche mit einem durchschnittlichen Anstieg von etwa 2 Prozent. Je nach Branche kann das aber auch deutlich mehr werden. Vor allem in Bereichen mit hohen Löhnen und längeren Ausfallzeiten könnten die Zusatzkosten kräftig anziehen.
Wer den Kürzeren zieht
Ganz bitter wird es für jene, die keinen Zugang zu einer betrieblichen Zusatzversicherung haben. Das betrifft unter anderem:
- Saisonarbeiter
- Zeitarbeiter
- Beschäftigte von Privatpersonen
- Kurzzeitbefristete Arbeitsverhältnisse
Sie müssen die Kürzung voll tragen – ohne Auffangnetz. Wer also beispielsweise in einem Ferienort als Saisonkraft jobbt oder auf Abruf in der Gastronomie arbeitet, wird die Änderung sehr wohl spüren. Und das nicht zu knapp.
Ein schleichender Wandel
Das Tückische an dieser Reform ist ihre Unsichtbarkeit im Alltag. Viele merken zunächst nichts – und genau das macht sie so effektiv. Die Einsparung erfolgt quasi lautlos, verteilt sich auf Versicherungen, Arbeitgeber und am Ende auch auf die Beschäftigten selbst. Eine kluge Taktik oder ein fauler Kompromiss?
Langfristig wird das Modell zu einer stärkeren Individualisierung der sozialen Absicherung führen. Wer Glück hat und bei einem großzügigen Arbeitgeber arbeitet, ist weiterhin gut abgesichert. Wer Pech hat, steht allein da.
Ein bisschen erinnert das an das alte französische Sprichwort: „Il ne faut pas réveiller le chat qui dort“ – „Wecke die schlafende Katze nicht.“ In diesem Fall wurde der schlafende Sozialstaat nur vorsichtig angeschubst, aber die Krallen könnten später noch ausgefahren werden.
Und jetzt?
Die Frage ist: Wie geht’s weiter? Schon jetzt ist abzusehen, dass diese Maßnahme nur ein Baustein in einem umfassenderen Sparprogramm ist. Die Kosten des Gesundheitssystems steigen – das Geld muss irgendwoher kommen. Nur: Wie viel Kürzung verträgt ein soziales Netz, bevor es reißt?
Vielleicht ist genau das der Moment, in dem sich viele Arbeitnehmer erstmals mit ihrer eigenen Absicherung im Krankheitsfall beschäftigen sollten. Wer zahlt wie viel? Was passiert, wenn der Ernstfall eintritt? Es lohnt sich, mal genauer hinzusehen – bevor das böse Erwachen kommt.
Von C. Hatty