Aktuell · 22.06.2026 14:45
Pariser Berufungsgericht bestätigt Nichtverurteilung im Chlordécon-Skandal in den Antillen
Im Januar 2023 hatte ein Pariser Gericht die Ermittlungen zum Chlordécon-Skandal eingestellt. Nun hat das Berufungsgericht diese Entscheidung bestätigt, was in den Antillen auf heftige Kritik stößt.
Paris – 22.06.2026: Das Pariser Berufungsgericht hat die Entscheidung des Pariser Gerichts vom Januar 2023 bestätigt, die Ermittlungen im Chlordécon-Skandal einzustellen. Dieser Fall betrifft die Verwendung des Pestizids Chlordécon in den Antillen, das bis 1993 in Bananenplantagen eingesetzt wurde, obwohl es in Frankreich seit 1990 verboten war. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat in den Antillen, insbesondere in Martinique und Guadeloupe, zu erheblichem Unmut geführt.
Im Januar 2023 hatten zwei Pariser Richterinnen die Ermittlungen zum Chlordécon-Skandal eingestellt und dabei den Fall als "gesundheitlichen Skandal" bezeichnet. Sie betonten die "Umweltbelastung", deren "menschliche, wirtschaftliche und soziale Folgen" die Lebensqualität der Bewohner von Martinique und Guadeloupe über viele Jahre beeinträchtigen würden.
Trotz dieser Anerkennung der Schwere des Falls entschieden die Richterinnen, dass die Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichten und dass einige Taten verjährt seien. Diese Entscheidung wurde nun vom Pariser Berufungsgericht bestätigt. Der Generalstaatsanwalt des Berufungsgerichts hatte zuvor die Bestätigung der Nichtverurteilung beantragt und dabei die Schwere des gesundheitlichen Skandals anerkannt, jedoch betont, dass die Beweise für eine strafrechtliche Verurteilung nicht ausreichten und einige Taten verjährt seien.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat in den Antillen zu heftigen Reaktionen geführt. Einige Bewohner und lokale Politiker kritisierten die Entscheidung als "Verweigerung von Gerechtigkeit" und betonten die anhaltenden gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen des Chlordécon-Einsatzes. Sie forderten eine umfassendere Anerkennung der Verantwortung und Entschädigung für die betroffenen Gemeinschaften.
Trotz der gerichtlichen Entscheidungen bleibt die Diskussion über die Verantwortung des Staates und die Entschädigung der Opfer des Chlordécon-Skandals ein zentrales Thema in den Antillen. Im Februar 2025 hatte der öffentliche Berichterstatter vor dem Pariser Verwaltungsberufungsgericht die Verantwortung des französischen Staates im Zusammenhang mit dem Chlordécon-Skandal betont. Er erklärte, dass die "Schuld des Staates von Anfang an" bestehe, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung des Pestizids im Jahr 1972, obwohl die Gefährlichkeit des Produkts seit 1969 bekannt war.
Trotz dieser Anerkennung der staatlichen Verantwortung bleiben die Entschädigungsmaßnahmen begrenzt. Im März 2025 hatte das Pariser Verwaltungsberufungsgericht die Verantwortung des Staates für den Chlordécon-Skandal anerkannt, jedoch die Entschädigung auf neun Männer mit Prostatakrebs beschränkt, die zwischen 5.000 und 10.000 Euro für "moralischen Schaden durch Angst" erhielten. Frauen und andere betroffene Gruppen wurden von Entschädigungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Die jüngste Bestätigung der Nichtverurteilung durch das Pariser Berufungsgericht unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen bei der rechtlichen Aufarbeitung des Chlordécon-Skandals und die anhaltenden Forderungen nach Gerechtigkeit und Entschädigung für die betroffenen Gemeinschaften in den Antillen.