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Aktuell · 09.07.2026 15:51

Pariser Périscolaire: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Freispruch eines Animateurs ein

Nach dem Freispruch eines früheren Betreuers der École maternelle Alphonse-Baudin in Paris wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Kinder hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Gericht hatte wegen „berechtigten Zweifels“ entschieden, zugleich aber eine Teilverurteilung…

Paris – 09.07.2026: Die Staatsanwaltschaft von Paris hat gegen den Freispruch eines ehemaligen Animateurs aus dem Pariser Périscolaire-Bereich Berufung eingelegt. Das Strafgericht hatte den Mann am Dienstag vom Vorwurf sexueller Übergriffe auf mehrere Kinder der École maternelle Alphonse-Baudin freigesprochen. Zur Begründung verwies die Kammer auf einen sehr ernsthaften Zweifel und unzureichende materielle Belege. Unabhängig davon bestätigte das Gericht eine Teilverurteilung wegen Belästigung von Kolleginnen.

Der Angeklagte, in den Akten als David G. geführt, war wegen mutmaßlicher Taten zum Nachteil von neun Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren angeklagt. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen September 2024 und April 2025. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde das Rechtsmittel fristgerecht eingelegt; in der ersten Instanz hatte die Anklage eine dreijährige Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, gefordert. Mit der Berufung wird die Beweis- und Rechtslage in einer höheren Instanz erneut geprüft; dabei sind auch ergänzende Bewertungen der Aussagen und vorhandenen Anhaltspunkte möglich.

Der Fall steht im Kontext einer seit Monaten angespannten Lage im Pariser Périscolaire. Seit Anfang 2026 wurden zahlreiche Beschäftigte vorsorglich suspendiert, mehrere Ermittlungs- und Gerichtsverfahren laufen. Die Stadtverwaltung hat interne Kontrollen verstärkt und Zwischenstände zu disziplinarischen Maßnahmen kommuniziert. Auf politischer Ebene befasst sich eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe mit Auswahlverfahren, Aufsicht und Meldeketten, zudem wurde eine parlamentarische Überprüfung der Strukturen angestoßen. Ziel ist es, Schutzlücken zu schließen und verbindliche Standards bei Rekrutierung, Schulung und Supervision zu präzisieren.

Elternvertreter und betroffene Familien reagierten unterschiedlich auf das Urteil: Während einige die strikte Bindung an den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ betonen, fordern andere raschere Präventionsschritte und klare Informationswege zwischen Schulen, Trägern und Behörden. Juristisch gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Sollte die Berufungsinstanz den Freispruch bestätigen, bliebe die Teilverurteilung wegen Belästigung unberührt; bei einer abweichenden Entscheidung könnte es zu neuen Strafzumessungen kommen.

Die Staatsanwaltschaft verweist auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und die Notwendigkeit, institutionelle Abläufe belastbar zu gestalten. Zugleich betonen Juristen, dass Aussagen von sehr jungen Kindern besondere Sorgfalt bei Vernehmung und Würdigung erfordern. Der anstehende Berufungstermin ist noch nicht öffentlich bekannt. Bis dahin laufen interne Prüfungen in den betroffenen Einrichtungen weiter, begleitet von Schulungen zum Kinderschutz, klareren Eskalationswegen und Hinweisen für Eltern, wie sie Verdachtsmomente melden können.

Quellen

  • franceinfo
  • TF1 Info
  • Le Parisien
  • AFP (via Boursorama)
  • Tribunal judiciaire de Paris (Pressemitteilung)

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