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Aktuell · 21.07.2026 16:15

Parlament entscheidet über Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige

Nach der Einigung von Abgeordneten und Senatoren steht am 21. Juli die Schlussabstimmung über ein französisches Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für Unter-15-Jährige an. Die technische Altersprüfung bleibt der entscheidende Punkt.

Paris – 21.07.2026: Das französische Parlament entscheidet am Dienstag abschließend über ein Gesetz, das Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagen soll. Eine paritätische Kommission aus Abgeordneten und Senatoren hatte sich am Montag auf einen gemeinsamen Text verständigt. Zunächst stimmt der Senat ab, anschließend die Nationalversammlung. Mit einer Annahme wird gerechnet, doch erst diese beiden Voten würden das parlamentarische Verfahren beenden.

Der Kompromiss sieht ein umfassendes Verbot vor, nicht lediglich eine von einer Regulierungsbehörde geführte Liste einzelner besonders riskanter Plattformen. Ab dem 1. September 2026 dürften Unter-15-Jährige demnach keine neuen Konten bei betroffenen sozialen Netzwerken eröffnen. Für bereits bestehende Nutzerkonten ist nach Angaben des Parlamentsfernsehens LCP eine Übergangsfrist von vier Monaten vorgesehen. Damit würde die praktische Umstellung nicht vollständig zum Schuljahresbeginn abgeschlossen sein.

Im Zentrum der Umsetzung steht die Alterskontrolle. Plattformen müssten verlässlich feststellen, ob ein Nutzer das erforderliche Mindestalter erreicht hat, ohne dabei selbst umfassende Identitätsdaten speichern zu müssen. Das Wirtschaftsministerium arbeitet seit April mit Plattformunternehmen, technischen Dienstleistern und Behörden an Verfahren zur Altersfeststellung. Die Regierung betrachtet solche Systeme als Voraussetzung für die geplante digitale Altersgrenze von 15 Jahren.

Eine bloße Eingabe eines Geburtsdatums soll dafür nicht genügen. Die Europäische Kommission stellte Ende April bei Facebook und Instagram vorläufig fest, dass die von Meta verwendeten Vorkehrungen Minderjährige unter 13 Jahren nicht wirksam vom Zugang abhielten. Nutzer konnten bei der Kontoeröffnung ein falsches Geburtsdatum angeben, ohne dass dessen Richtigkeit ausreichend überprüft wurde. Dieses Problem erklärt, weshalb Frankreich eine belastbarere technische Lösung verlangt.

Datenschutzrechtlich ist das Vorhaben jedoch anspruchsvoll. Die französische Datenschutzbehörde CNIL warnt seit längerem vor Verfahren, die Plattformen direkt Kopien von Ausweisen oder biometrische Daten übermitteln. Sie befürwortet unabhängige Prüfdienstleister, die einer Plattform lediglich bestätigen, dass eine Person die Altersgrenze erreicht hat. Ein solches Modell soll vermeiden, dass der soziale Dienst zugleich Kenntnis von Identität und Nutzungsverhalten erhält.

Auch europarechtlich musste Paris nachbessern. Die Europäische Kommission beanstandete am 7. Juli Teile eines früheren französischen Entwurfs als nicht vereinbar mit dem europäischen Gesetz über digitale Dienste, dem Digital Services Act. Der Senat erklärte daraufhin, sein Ansatz einer Liste verbotener Netzwerke sei von Brüssel nicht grundsätzlich verworfen worden. Die nun vorliegende Einigung setzt stattdessen auf ein allgemeines Verbot und verlagert die entscheidende Bewährungsprobe auf dessen rechtsfeste und datensparsame Anwendung.

Sollte das Gesetz am 21. Juli endgültig verabschiedet werden, wäre Frankreich nicht automatisch technisch vorbereitet. Die Frist bis zum 1. September ist knapp, und die Plattformen müssen Verfahren einführen, die wirksam gegen Falschangaben sind, europäische Vorgaben beachten und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Die politische Entscheidung über die Altersgrenze wäre damit getroffen; ihre praktische Durchsetzung beginnt erst danach.

Quellen

  • Senat
  • Assemblee nationale – LCP
  • Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
  • Europäische Kommission
  • CNIL

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