Tag & Nacht

2017 kandidierten insgesamt 7.882 Kandidaten für die Parlamentswahlen, das sind fast 14 in jedem der 577 Wahlkreise und 1.300 mehr als fünf Jahre zuvor.

Die Kandidaten für die Parlamentswahlen haben bis diesen Freitag um 18 Uhr Zeit, ihre unterschriebene Erklärung einzureichen, um ins Rennen um einen Sitz in der Nationalversammlung zu gehen. Die bisherige Mehrheit gilt auch diese Jahr als Favorit. Zwar haben die wichtigsten politischen Gruppierungen bereits die Liste ihrer Kandidaten veröffentlicht, doch Überraschungen sind nicht ausgeschlossen, wie eine Kandidatur von François Hollande in der Region Corrèze, oder es treten im Laufe des Tages noch Kandidaten ohne Parteibuch und kurzfristige Nachrücker auf.

Mit dem Abschluss der Kandidaturen für die 577 Wahlkreisen wird der offizielle Wahlkampf am 30. Mai beginnen können. Der erste Wahlgang wird am 12. Juni stattfinden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um kandidieren zu können?
Die Erklärung der Kandidatur bei der jeweiligen Präfektur muss Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Wohnort und Beruf des Kandidaten enthalten. Ein Kandidat darf nicht in zwei verschiedenen Wahlkreisen antreten. Ein Stellvertreter, der einen Gewählten im Laufe der Legislaturperiode gegebenenfalls ersetzen kann, muss die gleichen Informationen vorlegen. Das Innenministerium wird voraussichtlich am Montag die vollständigen Listen der Kandidaten für die einzelnen Wahlkreise bekannt geben. Vor fünf Jahren waren es insgesamt 7.882, die für die Parlamentswahlen kandidierten. Das sind fast 14 pro Wahlkreis und 1.300 mehr als fünf Jahre zuvor.


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