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Aktuell · 03.07.2026 14:26

Parquet d’Évreux beantragt Prozess gegen sechs Personen nach Tod der dreijährigen Lisa

Nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Lisa in Conches-en-Ouche (September 2023) hat die Staatsanwaltschaft von Évreux am 3. Juli 2026 den Verweis von sechs Personen vor das Strafgericht wegen mutmaßlicher Nichtanzeige von Misshandlungen beantragt.…

Évreux – 03.07.2026: Die Staatsanwaltschaft von Évreux hat beantragt, sechs Personen wegen Nichtanzeige schwerer Misshandlungen vor das Strafgericht zu stellen. Anlass ist der Tod der dreijährigen Lisa, die in der Nacht vom 23. auf den 24. September 2023 in Conches-en-Ouche (Département Eure) an den Folgen massiver Gewalteinwirkung starb. Nach Ermittlerangaben erlag das Kind einem gravierenden Schädel-Hirn-Trauma; zudem wurden bei der Leichenschau zahlreiche Hämatome am gesamten Körper festgestellt.

Die Mutter des Kindes und ihr Lebensgefährte sitzen in Untersuchungshaft und sind wegen Mordes an einer Minderjährigen angeklagt. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft die Überstellung an die Schwurgerichtsbarkeit (Assises). Der nun gestellte Antrag betrifft Personen aus dem familiären und schulischen Umfeld, denen vorgeworfen wird, Anzeichen von Misshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Nach übereinstimmenden Medien- und Justizangaben gehören zu den Betroffenen drei Großeltern sowie drei Beschäftigte aus dem Bildungsbereich. In Berichten werden zwei Schulleitungen und eine Schulpsychologin genannt. Die Vorwürfe stützen sich den Angaben zufolge auf Elemente der Ermittlungsakte, aus denen sich ein strafrechtlich relevantes Unterlassen ableiten könnte. Ob es tatsächlich zu einer Anklage vor dem Tribunal correctionnel kommt, entscheidet ein Gericht in den nächsten Schritten des Verfahrens.

Der Fall hatte im Herbst 2023 in ganz Frankreich Bestürzung ausgelöst und die Frage nach funktionierenden Meldeketten bei Kindeswohlgefährdung neu aufgeworfen. Zuständige Bildungsbehörden – darunter die Direction des services départementaux de l'Éducation nationale (DSDEN) im Département Eure und das Rectorat der Académie de Normandie – leiteten interne Prüfungen ein; eine Schulleiterin wurde vorsorglich suspendiert. Parallel kümmerten sich Gemeinde und Hilfsstrukturen um Unterstützungsangebote für die Familie, insbesondere für den überlebenden Bruder.

Juristisch steht im Zentrum des beantragten Verfahrens der Straftatbestand der Nichtanzeige von Misshandlungen, der in Frankreich greifen kann, wenn Personen trotz begründeter Hinweise keine Meldung an zuständige Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Kinderschutz erstatten. Das Parquet verweist darauf, dass der Schutz Minderjähriger eine besondere Pflicht begründe – erst recht für Personen mit beruflicher Verantwortung im Bildungsbereich. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung.

Mit dem aktuellen Schritt richtet die Staatsanwaltschaft den Fokus erneut auf Präventions- und Meldepflichten. Unabhängig vom weiteren Verlauf vor Gericht dürfte der Fall die Abstimmung zwischen Schulen, Sozialdiensten und Justiz im Département Eure und darüber hinaus weiter beschäftigen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Mediapart
  • Le Parisien
  • Actu-locale

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