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Aktuell · 03.07.2026 01:04

Patrick Bruel: Drei neue Strafanzeigen wegen sexueller Gewalt – eine mutmaßliche Tat nicht verjährt

Laut Mediapart wurden am 25. Juni und 1. Juli drei weitere Anzeigen gegen Patrick Bruel eingereicht: zwei wegen Vergewaltigung, eine wegen sexueller Handlung an einer Minderjährigen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorgänge.

Paris – 03.07.2026: Der Sänger und Schauspieler Patrick Bruel sieht sich nach Recherchen der Plattform Mediapart mit drei weiteren Strafanzeigen wegen sexueller Gewalt konfrontiert. Dem Bericht zufolge wurden die Klagen am 25. Juni und am 1. Juli 2026 eingebracht – zwei betreffen den Vorwurf der Vergewaltigung, eine richtet sich wegen sexueller Handlung an einer Minderjährigen. Mediapart schreibt, mindestens eine der angezeigten Taten falle nicht unter die Verjährung.

Die Anzeigen fügen sich in ein bereits seit März 2026 gebündeltes Ermittlungsbild ein, in dem mehrere Frauen unabhängig voneinander Aussagen gemacht haben sollen. Zuständig ist nach bisherigen Medienberichten die Justiz in Nanterre. Dort waren in der Vergangenheit einzelne Verfahrensschritte – etwa Vorprüfungen und Befragungen – bestätigt worden, ohne Details zu mutmaßlichen Opfern oder Tatumständen offenzulegen. Zu den jetzt bekannt gewordenen drei Anzeigen lag der Staatsanwaltschaft zufolge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Mediapart noch keine vollständige Bestätigung aller Punkte vor; die Prüfung laufe.

In Frankreich werden Vorwürfe dieser Art zunächst von Polizei und Staatsanwaltschaft rechtlich eingeordnet. Möglich sind die Eröffnung formeller Ermittlungen durch eine Untersuchungsrichterin oder einen Untersuchungsrichter, weitere Anhörungen sowie gegebenenfalls Konfrontationen. Ob es dazu kommt, entscheiden die Behörden nach Sichtung der Anzeigen und der Belege. Eine Anzeige ist noch keine Feststellung von Schuld; für Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall hat in den vergangenen Monaten eine breitere Debatte über den Umgang mit Vorwürfen gegen prominente Personen neu entfacht. Opferhilfeorganisationen fordern in Stellungnahmen verlässliche Anlaufstellen, psychologische Begleitung und Schutz der Privatsphäre der Anzeigenden. Medien verzichten in der Regel auf die Nennung identifizierender Details potenzieller Opfer. Auch die Ermittlungsbehörden veröffentlichen zu laufenden Verfahren nur begrenzte Informationen, um Betroffene zu schützen und den Untersuchungserfolg nicht zu gefährden.

Für Betroffene sexualisierter Gewalt stehen in Frankreich Notruf- und Beratungsangebote bereit, darunter die landesweite Nummer 3919 für Hilfe in Fällen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie spezialisierte Anlaufstellen von NGOs. Hinweise auf akute Gefahr sollen umgehend der Polizei gemeldet werden.

Wie es in dem Komplex weitergeht, hängt von der Bewertung der neuen Anzeigen ab. Bestätigen sich die Vorwürfe aus Sicht der Justiz als ausreichend belastbar, könnten vertiefte Ermittlungen folgen. Bis dahin bleibt der Stand vorläufig; Aussagen über Schuld oder Unschuld sind Sache der Gerichte.

Quellen

  • Mediapart
  • Le Monde
  • Le Dauphiné / AFP

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