Politik & Gesellschaft

Pestizid-Ausnahmen für die Landwirtschaft: Einsatz in Rübenfeldern wohl erst ab 2027

Das Parlament hat das Agrarnotgesetz verabschiedet. Für Zuckerrübenbetriebe bedeutet dies jedoch keinen sofortigen Einsatz des Wirkstoffs Flupyradifuron: Vor einer Anwendung sind die Verkuendung des Gesetzes und eine Einzelfallgenehmigung der Gesundheitsbehörde Anses erforderlich.

Das Parlament hat das Agrarnotgesetz verabschiedet. Für Zuckerrübenbetriebe bedeutet dies jedoch keinen sofortigen Einsatz des Wirkstoffs Flupyradifuron: Vor einer Anwendung sind die Verkuendung des Gesetzes und eine Einzelfallgenehmigung der Gesundheitsbehörde Anses erforderlich.

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