Aktuell · 22.07.2026 08:00
Pestizid-Ausnahmen für die Landwirtschaft: Einsatz in Rübenfeldern wohl erst ab 2027
Das Parlament hat das Agrarnotgesetz verabschiedet. Für Zuckerrübenbetriebe bedeutet dies jedoch keinen sofortigen Einsatz des Wirkstoffs Flupyradifuron: Vor einer Anwendung sind die Verkuendung des Gesetzes und eine Einzelfallgenehmigung der Gesundheitsbehörde Anses erforderlich.
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