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Die Verfassungsweisen zensierten jedoch die Bestimmung, die es Polizisten und Gendarmen erlaubt, in manchen Fällen ohne vorherige Genehmigung des Präfekten Drohnen einzusetzen.

Der Verfassungsrat war von Abgeordneten und Senatoren angerufen worden. Er bestätigte am Donnerstag, dem 20. Januar, den Großteil der bestimmungen zur Regulierung des Einsatzes von Drohnen durch Ordnungskräfte, die im Dezember im Gesetz über innere Sicherheit verabschiedet wurden.

Das neue Gesetz erlaubt den Einsatz von Drohnen durch Sicherheitskräfte zur „Verhinderung von Angriffen auf die Sicherheit von Personen und Gütern“, zur „Sicherheit von Versammlungen“ auf öffentlichen Straßen, zur „Verhinderung von Terroranschlägen“, zur „Regulierung von Verkehrsströmen“, zur „Überwachung der Grenzen zur Bekämpfung ihres illegalen Überschreitens“ und zur „Rettung von Personen“.

Die Verfassungsweisen zensierten jedoch die Bestimmung, die es Polizisten und Gendarmen erlaubt, in Notfällen ohne vorherige Genehmigung des Präfekten Drohnen einzusetzen. Auch die Möglichkeit für die Gemeindepolizei, Drohnen einzusetzen, wurde vom Verfassungsrat abgelehnt.


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