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Alle Artikel · 30.03.2022 12:31

Präsidentschaftswahlen und Covid-19: Besonderes Gesundheitsprotokoll für Wahllokale

Da Frankreich mit einem Anstieg der Ansteckungen konfrontiert ist, bereitet sich die Regierung darauf vor, ein besonderes Gesundheitsprotokoll für den Gang zur Wahlurne bei den Präsidentschaftswahlen am 10. und 24. April bekannt zu geben. ...

Da Frankreich mit einem Anstieg der Ansteckungen konfrontiert ist, bereitet sich die Regierung darauf vor, ein besonderes Gesundheitsprotokoll für den Gang zur Wahlurne bei den Präsidentschaftswahlen am 10. und 24. April bekannt zu geben. 

Müssen die Franzosen am 10. und 24. April eine Maske tragen, wenn sie zur Wahl gehen? Da Frankreich derzeit mit einem starken Anstieg von Covid-19-Infektionen konfrontiert ist, wurde diese Frage am Dienstag, den 29. März, auf einer von der Regierung einberufenen Sitzung des Gesundheitsschutzrates diskutiert.

Laut Franceinfo soll dieses Gesundheitsprotokoll bis Ende dieser Woche entweder vom Regierungschef Jean Castex oder vom Gesundheitsminister Olivier Véran vorgestellt werden. Nach Informationen von RTL liegen bereits mehrere Details auf dem Tisch:

  • Die Exekutive möchte ältere und gebrechliche Menschen dazu anhalten, eine Maske zu tragen, wenn sie zur Wahl gehen.
  • Personen, die mit der Leitung der Wahllokale betraut werden, sollen einen Vorrat an Masken zur Verfügung haben.
  • Die Regierung wird außerdem die Wahllokale auffordern, sich so zu organisieren, dass Menschenmengen und -ansammlungen weitestgehend vermieden und Interaktionen so weit wie möglich eingeschränkt werden.

Bei den Regionalwahlen 2021 beschränkte das von der Regierung damals beschlossene Gesundheitsprotokoll die Anzahl der Personen, die sich in einem Wahllokal aufhalten durften, auf drei. Die Räumlichkeiten mussten so gestaltet sein, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Wählern gewährleistet wurde. Außerdem mussten den Wählern Handwaschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter in den Wahllokalen mussten einen Mundschutz tragen, geimpft sein, oder einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte, nachweisen.

Wie die Bestimmungen im Jahr 2022 aussehen, werden die Wähler gegen Ende der Woche erfahren.

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