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Aktuell · 07.07.2026 18:24

Prozess gegen EU-Abgeordnete Rima Hassan wegen Terror-Apologie auf Oktober vertagt

Das Pariser Strafgericht hat die für 7. Juli angesetzte Verhandlung gegen die Europaabgeordnete Rima Hassan (LFI) auf Antrag der Verteidigung in den Oktober verlegt. Grund sind kurzfristig eingebrachte, teils widersprüchliche Unterlagen mehrerer Nebenkläger.

Paris – 07.07.2026: Der für Dienstag, den 7. Juli, angesetzte Prozess gegen die Europaabgeordnete Rima Hassan (La France Insoumise) wegen des Vorwurfs der öffentlichen Apologie des Terrorismus ist am Vormittag vor dem Tribunal judiciaire de Paris in den Oktober verlegt worden. Die Kammer folgte damit einem Vertagungsantrag der Verteidigung. Deren Anwalt, Vincent Brengarth, erklärte im Saal, sein Team habe die kurz vor Beginn eingereichten Beweisunterlagen mehrerer als Zivilparteien auftretender Vereinigungen nicht in der gebotenen Tiefe prüfen können.

Die Vorsitzende Richterin schloss sich dieser Einschätzung an und begründete die Entscheidung mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren. Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie mehrere Nebenkläger zeigten sich enttäuscht und hatten zuvor auf eine zügige Verhandlung gedrängt. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich zeitweise Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten; zu sehen waren palästinensische Symbole und Transparente. Berichte über größere Zwischenfälle lagen zunächst nicht vor.

Hassan äußerte sich nach der kurzen Sitzung und sprach von „Repression“ gegen Personen, die sich für die palästinensische Sache einsetzten. Der Fall geht auf einen Online-Beitrag zurück, der seit dem Frühjahr 2026 Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen ist. Hassan war im Zuge der Ermittlungen zeitweise in Polizeigewahrsam und anschließend wieder entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Paris hatte daraufhin das Verfahren eröffnet.

Der neue Verhandlungstermin soll in den kommenden Wochen festgelegt werden, sobald Geschäftsverteilung und Terminkalender der zuständigen Kammer dies erlauben. Juristisch gilt: Eine Vertagung zur Sichtung umfangreicher oder widersprüchlicher Akten ist nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn zahlreiche Vereine als Zivilparteien auftreten und eigene Schriftsätze einreichen. In solchen Konstellationen können zusätzliche Beweisanträge und Vorfragen – etwa zur Zulässigkeit einzelner Unterlagen – den Prozessstoff erheblich erweitern.

Der Straftatbestand der öffentlichen Apologie des Terrorismus ist in Frankreich im Presse- und Strafrecht verankert und wird seit Jahren konsequent verfolgt. Er umfasst Äußerungen, die terroristische Handlungen billigen oder verherrlichen. Zugleich betonen Rechtsexperten das Spannungsfeld zur Meinungsfreiheit: In Verfahren mit politischem Bezug prüfen Gerichte regelmäßig, ob Aussagen im Kontext als politische Rede, als Aufruf oder als Billigung strafbarer Taten zu werten sind. Im Fall einer Europaabgeordneten spielt außerdem eine mögliche Überschneidung mit Fragen der Immunität eine Rolle; zuständig für deren Auslegung sind die Pariser Justiz und im weiteren Sinne das Europäische Parlament, sofern ein entsprechender Antrag gestellt würde. Politisch sorgt der Vorgang für Resonanz, bleibt juristisch jedoch zunächst ein reguläres Strafverfahren vor dem Pariser Gericht.

Quellen

  • Franceinfo
  • Boursorama
  • Le Parisien
  • Euronews

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