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Aktuell · 20.07.2026 19:31

Regierung überlässt Parlament Entscheidung über Acetamiprid

Vor der entscheidenden Abstimmung über das Gesetz zur landwirtschaftlichen Souveränität verzichtet die Regierung auf eine eigene Festlegung zur möglichen Rückkehr des Insektizids Acetamiprid. Zugleich sollen die Fristen für Stellungnahmen der Gesundheitsbehörde Anses verlängert und…

Paris – 20.07.2026: Die französische Regierung überlässt dem Parlament die Entscheidung über eine mögliche befristete Rückkehr des Insektizids Acetamiprid in bestimmten Kulturen. Dies wurde nach einem Treffen in Matignon mit mehreren Ministern sowie den Vorsitzenden der Fraktionen aus politischer Mitte und konservativem Lager beschlossen. Die Nationalversammlung soll am Montag, dem 20. Juli 2026, ab 21.30 Uhr über den in einer gemeinsamen Parlamentskommission ausgehandelten Gesetzestext abstimmen.

Der Streitpunkt betrifft eine Regelung, die ministerielle Ausnahmen für den Einsatz von Acetamiprid oder Flupyradifuron ermöglichen würde. Nach dem Kompromiss zwischen Abgeordneten und Senatoren wären solche Ausnahmen für Zuckerrüben, Äpfel, Kirschen und Haselnüsse denkbar. Voraussetzung wäre jeweils eine Stellungnahme der nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz Anses.

Die Regierung will die Frist, innerhalb deren Anses zu möglichen Ausnahmen Stellung nehmen soll, verlängern. Damit reagiert sie auf Kritik an einem Verfahren, das der Behörde für die wissenschaftliche Prüfung zu wenig Zeit lassen könnte. Eine genaue neue Frist wurde zunächst nicht veröffentlicht. Die Entscheidung über einzelne Ausnahmegenehmigungen bliebe damit an eine fachliche Bewertung gebunden, erhielte aber einen veränderten zeitlichen Rahmen.

Acetamiprid gehört zur Gruppe der Neonicotinoide. Frankreich untersagte deren landwirtschaftliche Verwendung grundsätzlich zum 1. September 2018; zeitlich begrenzte Ausnahmen liefen später aus. Auf Ebene der Europäischen Union ist Acetamiprid weiterhin als Wirkstoff zugelassen. Frankreich hat darüber hinaus auch Flupyradifuron verboten, dessen Wirkungsweise jener der Neonicotinoide ähnelt.

Die Frage berührt einen politischen Zielkonflikt zwischen Produktionsbedingungen und Umweltvorsorge. Befürworter verweisen auf den Schutz besonders betroffener Kulturen und auf Wettbewerbsnachteile gegenüber Produzenten in anderen EU-Staaten. Gegner sehen Risiken für Bestäuber und eine Abkehr von den nationalen Einschränkungen beim Einsatz dieser Stoffgruppe. Das Kabinett hat diesen Konflikt nun ausdrücklich dem parlamentarischen Entscheidungsverfahren überlassen.

Daneben soll eine umstrittene Vorschrift zur Bewirtschaftung von Wasserressourcen überarbeitet werden. Der Gesetzesentwurf war im beschleunigten Verfahren am 8. April 2026 eingebracht worden. Die Nationalversammlung verabschiedete ihn am 2. Juni, der Senat am 2. Juli jeweils in unterschiedlichen Fassungen. Die gemeinsame Kommission von sieben Abgeordneten und sieben Senatoren erzielte am 16. Juli einen Kompromiss.

Die Abstimmung am Abend entscheidet nicht nur über die Pestizidregelung, sondern über das gesamte Gesetz zur Sicherung und Souveränität der Landwirtschaft. Ob die Regierung mit ihrer zurückhaltenden Linie eine breite Mehrheit absichern kann, war vor Beginn des Votums offen. Ein endgültiges Abstimmungsergebnis lag zum Zeitpunkt der Entscheidung in Matignon noch nicht vor.

Quellen

  • Franceinfo
  • Senat
  • Assemblée nationale
  • Anses

(Dieser Text ist wesentlich KI-generiert.)

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