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Aktuell · 28.06.2026 23:07

Resto-Basket in Frankreich: Wenn Gäste ohne zu zahlen das Restaurant verlassen

In Frankreich nehmen Vorfälle zu, bei denen Gäste Restaurants verlassen, ohne die Rechnung zu bezahlen. Diese Praxis stellt Gastronomen vor erhebliche Herausforderungen. Welche rechtlichen Schritte sind möglich, und welche Schutzmaßnahmen helfen?

Paris – 29.06.2026: In Frankreich verzeichnen Gastronomen immer häufiger Fälle des sogenannten "Resto-Basket" – Gäste, die ein Restaurant verlassen, ohne die Rechnung zu begleichen. Dieses Vorgehen stellt ein Betrugsdelikt dar und kann strafrechtliche Folgen haben. \n\nUnter "Resto-Basket" versteht man das unerlaubte Verlassen eines Restaurants ohne Zahlung der Rechnung. Das französische Strafrecht klassifiziert dieses Verhalten als "Délit de filouterie", ein Betrugsdelikt, das mit bis zu sechs Monaten Haft und Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro geahndet werden kann. Voraussetzung ist, dass der Gast den Service in Anspruch genommen und wissentlich nicht bezahlt hat. \n\nDie steigende Zahl solcher Vorfälle führt dazu, dass immer mehr Restaurants präventive Maßnahmen ergreifen. Eine weit verbreitete Methode ist die Ausstattung mit Videoüberwachung an den Eingangs- und Ausgangsbereichen. Dabei müssen diese Anlagen bei der CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) gemeldet und die Gäste durch gut sichtbare Hinweise auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden. Die Qualität der Aufnahmen ist entscheidend, damit sie vor Gericht als Beweismittel gelten. \n\nEine weitere Schutzmaßnahme besteht darin, bei größeren Gruppen mit mehr als sechs Personen bei Ankunft Kreditkartendaten aufzunehmen. Diese Praxis ist legal, wenn die Kunden darüber informiert werden, keine sofortige Abbuchung erfolgt (lediglich eine Vorautorisierung), und die Daten nach dem Bezahlvorgang gelöscht werden. Diese Methode ist in Hotels etabliert und wird zunehmend auch in der Gastronomie eingesetzt. \n\nZusätzlich verlangen viele Restaurants für Reservierungen großer Gruppen oder in touristisch stark frequentierten Gebieten an Wochenenden Anzahlungen zwischen 10 und 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Diese Anzahlung wird im Falle eines Nichterscheinens nicht zurückerstattet und muss klar kommuniziert werden, etwa auf der Website oder im Reservierungsformular. \n\nIm Falle eines Betrugs können Gastronomen den Vorfall bei der Polizei anzeigen, vor allem wenn der entstandene Schaden über 150 Euro liegt. Gerade bei Wiederholungstätern, die verschiedene Betriebe betreffen, werden Ermittlungen aufgenommen. Oft überwiegen jedoch der finanzielle und zeitliche Aufwand einer Anzeige, weshalb Präventionsstrategien bevorzugt werden. \n\nTechnologische Innovationen wie QR-Code-Zahlungen am Tisch werden ebenfalls verstärkt genutzt. Gäste können unmittelbar nach dem Essen über ihr Smartphone bezahlen, was die Wartezeit verkürzt und das Risiko, das Restaurant ohne Bezahlung zu verlassen, deutlich senkt. Studien zeigen, dass Restaurants mit solchen Systemen unbezahlte Rechnungen um bis zu 92 Prozent reduzieren konnten. \n\nFür Gastronomen ist es daher essenziell, sowohl rechtliche als auch technische Maßnahmen zu kombinieren, um sich vor der wachsenden Praxis des "Resto-Basket" zu schützen und die Wirtschaftlichkeit ihres Betriebs zu sichern.

Quellen

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