Aktuell · 16.07.2026 13:30
RN will Sterbehilfe-Gesetz bei möglicher Machtübernahme nicht aufheben
Nach der endgültigen Annahme des Gesetzes zur Hilfe beim Sterben erklärt RN-Sprecher Laurent Jacobelli, seine Partei wolle den Text nicht abschaffen. Sie kündigt jedoch eine strenge Kontrolle möglicher Fehlentwicklungen an und verweist auf grundsätzliche…
Paris – 16.07.2026: Der Rassemblement National will das vom Parlament endgültig verabschiedete Gesetz über ein Recht auf Hilfe beim Sterben im Falle einer eigenen Regierungsübernahme nach eigenen Angaben nicht aufheben. Das sagte der Moseller Abgeordnete und Parteisprecher Laurent Jacobelli am Donnerstag. Zugleich kündigte er an, seine Partei werde die praktische Anwendung des Gesetzes aufmerksam verfolgen und auf mögliche Missbräuche achten.
Jacobelli räumte ein, dass er gegenüber der Reform einen Gewissenskonflikt empfinde. Nach seiner Darstellung hätte der RN eine Volksabstimmung über die gesellschaftspolitisch besonders sensible Frage bevorzugt. Damit verschiebt die Partei ihren Akzent: Sie stellt die nun beschlossene gesetzliche Regelung nicht grundsätzlich als rückgängig zu machenden Bestand dar, hält aber an einer kritischen Bewertung ihrer Voraussetzungen und Schutzmechanismen fest.
Die Nationalversammlung hatte den Gesetzentwurf am Mittwoch, dem 15. Juli, in letzter Lesung mit 291 gegen 241 Stimmen bei 29 Enthaltungen angenommen. Vorausgegangen war ein langer Konflikt zwischen beiden Parlamentskammern. Der Senat hatte den Text mehrfach zurückgewiesen; deshalb erhielt die Nationalversammlung nach dem Scheitern eines Vermittlungsverfahrens das letzte Wort. Die Regierung will den Verfassungsrat mit einzelnen Fragen befassen.
Das Gesetz schafft erstmals einen rechtlichen Zugang zu Hilfe beim Sterben für volljährige Personen mit schwerer und unheilbarer Erkrankung. Voraussetzungen sind unter anderem eine fortgeschrittene oder terminale Krankheitsphase, ein freier und aufgeklärter Wille sowie ein Leiden, das durch Behandlung nicht zu lindern ist oder von der betroffenen Person als unerträglich empfunden wird. Je nach körperlicher Fähigkeit ist eine Selbstverabreichung oder eine Verabreichung durch medizinisches Personal vorgesehen.
Das Verfahren enthält mehrere Sicherungen. Der behandelnde Arzt prüft die Voraussetzungen und kann weitere medizinische Einschätzungen einholen. Zwischen Entscheidung und Durchführung bestehen gesetzlich festgelegte Fristen; die betroffene Person kann ihren Antrag jederzeit zurückziehen. Am Tag der Durchführung muss das medizinische Personal zudem erneut feststellen, dass der Wille fortbesteht und kein Druck von außen ausgeübt wird.
Die Position Jacobellis verweist auf eine Differenz innerhalb der französischen Rechten. Während große Teile des RN und andere rechte Gruppen im Parlament gegen den Text stimmten, konzentriert sich die Debatte nach der Verabschiedung zunehmend auf dessen Umsetzung. Für den RN verbindet sich die Ablehnung des Gesetzes mit der Forderung nach einem Ausbau der Palliativversorgung und nach institutionellen Kontrollen zum Schutz besonders verletzlicher Patienten.
Politisch bleibt die Reform damit auch nach dem parlamentarischen Abschluss umstritten. Die nun angekündigte Beobachtung durch den RN zielt weniger auf eine unmittelbare Revision als auf die Frage, ob die gesetzlichen Kriterien in der medizinischen Praxis eng ausgelegt und die Entscheidungsfreiheit der Patienten wirksam geschützt werden. Eine spätere Änderung des Gesetzes bliebe einer künftigen Parlamentsmehrheit grundsätzlich möglich.
Quellen
- Franceinfo
- Nationalversammlung
- Senat
- Légifrance
- Le Monde