Aktuell · 03.07.2026 05:05
Senat billigt geändertes Gesetz zur landwirtschaftlichen Notlage – CMP für 16. Juli angesetzt
Der französische Senat hat in der Nacht die überarbeitete Fassung des Gesetzes zur landwirtschaftlichen Notlage angenommen. Der Text bringt Erleichterungen bei Umweltauflagen und sieht unter Auflagen eine temporäre Wiederzulassung verbotener Insektizide vor. Am 16.…
Paris – 03.07.2026: Der französische Senat hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die überarbeitete Fassung des Gesetzes zur landwirtschaftlichen Notlage gebilligt. Der Text, den die Regierung eingebracht hatte, wurde von der Kammer in zentralen Punkten verändert. Ziel ist nach Darstellung der Befürworter, Betrieben in einer angespannten Lage rasch Handlungsspielräume zu eröffnen. Die Debatte im Hémicycle verlief kontrovers; Mehrheiten formierten sich entlang klarer parteipolitischer Linien.
Kern der Senatsfassung sind Erleichterungen bei Umweltauflagen für landwirtschaftliche Flächen. Ausgleichspflichten sollen räumlich flexibler gestaltet werden, außerdem werden Genehmigungsverfahren für Speicher, Bewässerungsanlagen und andere Wasserinfrastrukturen vereinfacht. Berichte des Senats verweisen auf vereinfachte administrative Schritte und mehr Ausnahmen bei der Wasserbewirtschaftung. Landwirtschaftsvertreter begrüßen dies als Entlastung in Dürreperioden; Umweltverbände warnen hingegen vor einer Schwächung des Naturschutzes und vor negativen Effekten auf Feuchtgebiete und Bodenqualität.
Besonders umstritten ist ein im Senat wiederaufgenommenes Element aus einer früheren Vorlage, das unter bestimmten Bedingungen die vorübergehende Zulassung zweier in Frankreich verbotener Insektizide erlauben würde, sofern diese in anderen EU-Staaten eingesetzt werden. Kritiker sehen darin erhebliche Rechtsrisiken gegenüber EU-Vorgaben zum Pflanzenschutz sowie ökologische Gefahren für Biodiversität und Bestäuber. Befürworter verweisen auf Wettbewerbsnachteile französischer Betriebe und auf eng begrenzte, befristete Ausnahmen.
Die Regierung distanzierte sich von einzelnen Senatsänderungen. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard wurde im Plenum angehört; aus dem Umfeld der Exekutive heißt es, einige Passagen könnten mit europäischem Recht und mit gesundheitlichen Schutzstandards kollidieren. Auch in der Nationalversammlung, die bereits eine abweichende Fassung beschlossen hat, gelten mehrere Punkte als strittig. Beobachter rechnen deshalb mit schwierigen Verhandlungen zwischen den Kammern.
Für den 16. Juli ist eine Kommission mixte paritaire (CMP) mit je sieben Mitgliedern aus Nationalversammlung und Senat anberaumt. Dieses Gremium soll einen einheitlichen Text ausarbeiten. Gelingt ein Kompromiss, könnten beide Kammern zügig erneut abstimmen. Scheitert die CMP, käme es zu einem weiteren parlamentarischen Durchgang mit ungewissem Zeitplan. Betroffen wären unter anderem Vorhaben zu Bewässerung, Kompensationsregeln und die strittige Klausel zu Insektiziden.
Politisch wird der Senatsentwurf von konservativen und agrarfreundlichen Kräften als Erfolg gewertet, weil er Produktion und Planungssicherheit betonen soll. Umwelt- und Verbraucherschützer sowie Teile der Regierungsmehrheit halten dem die Risiken für Artenvielfalt, Wasserressourcen und die Vereinbarkeit mit EU-Recht entgegen. Wie weitreichend das Gesetz am Ende wird, entscheidet sich voraussichtlich an den Kompromisslinien der CMP am 16.07.
Quellen
- Sénat (offizielle Texte und Berichte)
- Public Sénat
- Agence France-Presse (via Boursorama)
- TF1 Info
- Anadolu Agency (AA)