Aktuell · 09.07.2026 03:06
Senat billigt Wohnungsprojekt: Mehr Einfluss für Bürgermeister und befristete Lockerung bei energetisch schlechten Wohnungen
Der französische Senat hat am 8.07.2026 das Projekt zur Wiederbelebung und Dezentralisierung des Wohnungsbaus angenommen. Es stärkt die Rolle der Bürgermeister bei HLM-Zuweisungen, erlaubt unter Auflagen die Wiedervermietung von F- und G-Wohnungen und enthält…
Paris – 09.07.2026: Der französische Senat hat am 8. Juli 2026 das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket zur Wiederbelebung und Dezentralisierung des Wohnungswesens angenommen. Der Text, in den Ausschüssen bereits überarbeitet, adressiert drei Kernfelder: die vorübergehende Wiedervermietbarkeit energieineffizienter Wohnungen, erweiterte Befugnisse für Bürgermeister bei der Vergabe von Sozialwohnungen (HLM) sowie Anforderungen zur Anpassung des Bestands an zunehmende Hitzewellen.
Vorgesehen ist, dass Wohnungen mit schlechter Energieklasse (DPE F und G) unter festgelegten Bedingungen und Fristen wiedervermietet werden dürfen. Ziel ist es, kurzfristig zusätzliches Angebot bereitzustellen, während Sanierungsprogramme anlaufen. Die Mehrheit im Senat argumentiert mit akuter Wohnungsnot und Projektstaus. Linke Gruppen und Umweltvertreter warnen dagegen vor einer Aufweichung der Klimapolitik und einem Risiko für einkommensschwache Haushalte, die überproportional in schlecht gedämmten Wohnungen leben und hohe Energiekosten tragen. Die Regierung verweist auf parallel geplante Förderinstrumente zur Sanierung.
Deutlich gestärkt wird die lokale Ebene. Bürgermeister sollen künftig ein begründetes Vetorecht bei einzelnen HLM-Zuweisungen erhalten und zusätzliche Kontingente verwalten, die bislang teils bei den Präfekturen lagen. Befürworter sehen darin mehr Transparenz und eine bessere Anpassung an örtliche Bedarfe. Kritiker befürchten Klientelismus und fordern klare Kriterien, Veröffentlichungspflichten sowie Kontrollmechanismen, etwa über interkommunale Gremien und Präfekturaufsicht. Der Senat betont, dass Ablehnungen zu dokumentieren seien und die Vergaberegeln mit Antidiskriminierungsvorgaben vereinbar bleiben müssten.
Neu sind außerdem Mindeststandards für sommerliche Bewohnbarkeit. Der Entwurf nennt Prüfpflichten für Hitzeschutz, etwa Verschattung, Lüftung oder Begrünung, sowie finanzielle Anreize für Anpassungsmaßnahmen im Bestand. Kommunen und Träger sollen Hitzeschutzpläne mit Risikokarten erstellen und besonders exponierte Gebäude priorisieren. Hintergrund sind wiederkehrende Hitzewellen und Beschwerden über unzureichende Wohnqualität in dicht bebauten Quartieren.
Der Text wurde im Senat ohne Zustimmung der Linken verabschiedet. Änderungsanträge der Opposition, die strengere Sanierungsfahrpläne oder Einkommensschutz bei Nebenkosten verlangten, fanden keine Mehrheit. Die Regierung begründet den Ansatz mit dem Ziel, Bau- und Genehmigungszeiten zu verkürzen, den sozialen Wohnungsbau zu beleben und lokale Akteure enger einzubinden. Ungeklärt bleiben Details zur Finanzierung der Sanierungen im öffentlichen und privaten Bestand sowie zur rechtssicheren Ausgestaltung des Vetorechts.
Der Gesetzesentwurf geht nun an die Nationalversammlung, die ihn zur parlamentarischen Rentrée beraten soll. Dort dürften Finanzierungsfragen, Kontrollmechanismen bei HLM-Zuweisungen und die Befristung der Vermietbarkeit von F- und G-Wohnungen zentrale Streitpunkte bleiben.
Quellen
- franceinfo
- Sénat
- LCP
- Maire-Info
- Public Sénat
- Le Monde