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Aktuell · 14.07.2026 16:30

So erkennen Kunden scheinbar lokale Produkte auf Sommermaerkten

Honig, Gewuerzmischungen und Souvenirs wirken auf Wochen- und Ferienmaerkten oft regional. Entscheidend sind jedoch Herkunftsangaben, Zutatenliste und geschuetzte Qualitaetszeichen.

Paris – 14.07.2026: Sommermaerkte locken mit Honig, Kraeutermischungen, Konfitueren und regional wirkenden Spezialitaeten. Doch eine Verpackung in den Farben Frankreichs, ein Ortsname oder eine provenzalisch klingende Gestaltung belegen nicht automatisch, dass Ware und Zutaten aus der angegebenen Region stammen. Verbraucher sollten deshalb nicht allein auf Aufmachung, Verkaufsstand oder Aussagen wie "regional inspiriert" vertrauen, sondern die vorgeschriebenen Angaben genau prüfen.

Bei Honig ist die Herkunft besonders gut nachvollziehbar. Das Etikett muss das Land nennen, in dem der Honig geerntet wurde. Bei Mischungen aus mehreren Laendern gelten seit 2026 erweiterte Vorgaben: Die Ursprungsländer und ihre jeweiligen Anteile müssen im zentralen Sichtbereich der Verpackung aufgefuehrt werden. Angaben über eine Blütensorte oder eine Landschaft sind dagegen nur zusätzliche Informationen und kein Ersatz für die Herkunftsnennung.

Auch bei Obst und Gemuese ist das Ernteland anzugeben. Auf einem Marktstand muss ein gut sichtbares Schild nahe der Ware stehen. Bei unverpackten Lebensmitteln gehoeren zudem die Verkaufsbezeichnung und gegebenenfalls Hinweise auf Allergene dazu. Wer etwa Erdbeeren, Knoblauch oder Tomaten als lokale Ware kaufen moechte, sollte auf die konkrete Herkunft achten und bei unklaren Schildern den Verkaeufer nach Anbauort und Erzeuger fragen.

Bei verarbeiteten Produkten ist die Pruefung komplizierter. Die Aussage "in Frankreich hergestellt" kann bedeuten, dass die letzte wesentliche Verarbeitung im Land erfolgte, nicht aber, dass alle Rohstoffe französisch sind. Wird eine nationale oder regionale Herkunft hervorgehoben, während die Hauptzutat aus einem anderen Land kommt, muss deren Ursprung grundsaetzlich ebenfalls kenntlich gemacht werden. Ein Trikolore-Symbol allein ist daher kein Herkunftsnachweis für jede Zutat.

Besondere Orientierung bieten geschuetzte Zeichen wie AOP, IGP, Label Rouge und Bio-Siegel der Europaeischen Union. Sie beruhen auf festgelegten Regeln und Kontrollen, garantieren aber jeweils Unterschiedliches: Eine geschuetzte Ursprungsbezeichnung bindet Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eng an ein Gebiet. Eine geschuetzte geografische Angabe verlangt dagegen eine Verbindung zur Region, ohne dass jeder Herstellungsschritt zwingend dort stattfinden muss.

Die französische Verbraucherschutzbehoerde DGCCRF kontrolliert Herkunftsbehauptungen auf Verpackungen, Marktstaenden und in der Werbung. Sie kann gegen irrefuehrende Angaben vorgehen, wenn diese durch Schrift, Symbole oder Gestaltung einen falschen französischen oder lokalen Ursprung nahelegen. Wer einen Verdacht hat, sollte Produkt, Standnummer, Kaufbeleg und Fotos der Kennzeichnung sichern und den Fall über die staatliche Plattform SignalConso melden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Direction generale de la concurrence, de la consommation et de la repression des fraudes
  • Ministerium fuer Wirtschaft und Finanzen

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