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Alle Artikel · 22.03.2024 07:24

Steuererklärung 2024 in Frankreich: Was sich dieses Jahr ändert

Das offizielle Startdatum der Online-Steuererklärungen für das Jahr 2024, basierend auf den Einkünften des Jahres 2023, steht zwar noch aus, doch bereits jetzt zeichnen sich bedeutende Neuerungen ab. Um Steuerzahlern eine erste Orientierung zu...

Das offizielle Startdatum der Online-Steuererklärungen für das Jahr 2024, basierend auf den Einkünften des Jahres 2023, steht zwar noch aus, doch bereits jetzt zeichnen sich bedeutende Neuerungen ab. Um Steuerzahlern eine erste Orientierung zu bieten, stellt das Finanzamt online einen Steuerrechner zur Verfügung.

Anpassung des Steuertarifs an die Inflation

Angesichts der Inflation wurde der Einkommensteuertarif für das Jahr 2024 um 4,8 % angehoben. Diese Erhöhung spiegelt sich auch in den Standardsteuersätzen der Quellensteuer wider.

Die Steuersätze für 2024 gestalten sich wie folgt:

  • Bis zu 11.294 €: 0 %
  • Von 11.295 bis 28.797 €: 11 %
  • Von 28.798 bis 82.341 €: 30 %
  • Von 82.342 bis 177.106 €: 41 %
  • Über 177.106 €: 45 %

Entlastungen für einkommensschwache Haushalte und besondere Abzüge

Die Steuerentlastung für einkommensschwache Haushalte wurde ebenfalls um 4,8 % angehoben. Dies betrifft Einzelpersonen mit einer Bruttosteuer von weniger als 1.929 € und Paare mit einem Grenzwert von 3.191 €. Ältere Personen über 65 Jahre und Menschen mit Behinderungen profitieren von einer Steuerermäßigung in gleicher Höhe. Im Detail beträgt der Freibetrag 2.746 € für Einkommen bis zu 17.200 € und 1.373 € für Einkommen zwischen 17.201 € und 27.670 €.

Erweiterte Steuerermäßigung für Spenden

Spenden an Hilfsorganisationen berechtigen zu einer Steuerermäßigung von 75 % für Beträge bis zu 1.000 €. Für darüber hinausgehende Summen gilt ein Satz von 66 %. Neu ist in diesem Jahr, dass auch Spenden an politische, gewerkschaftliche Organisationen und Frauenrechtsgruppen mit einer Steuerermäßigung von 66 % einbezogen werden.

Neuer Tarif für Fahrtkosten

Für Berufspendler, die sich für die Absetzung tatsächlicher Fahrtkosten entscheiden, gibt es einen aktualisierten Tarif für Kraftstoffkosten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich:

  • eine Erhöhung für Fahrzeuge mit Benzin- (+ 4,1 bis + 4,8 %) und Autogas-Antrieb (+ 15,1 bis + 16,4 %) sowie für Zweiräder,
  • eine Reduzierung für Diesel-Fahrzeuge (- 3 %).

Diese Anpassungen spiegeln die Bemühungen wider, das französische Steuersystem an die wirtschaftlichen Realitäten und die Bedürfnisse der Bürger anzupassen. Sie zielen darauf ab, eine gerechtere Steuerbelastung zu gewährleisten und gleichzeitig bestimmte Gruppen und umweltfreundliche Praktiken zu fördern.

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