Aktuell · 09.07.2026 14:24
Studierendenwohnungen: Untersuchung sieht in sechs Städten fast flächendeckende Überschreitungen der Mietobergrenzen
Que Choisir Ensemble berichtet, dass in Paris, Lyon, Bordeaux, Montpellier, Lille und der Metropolregion Grenoble rund 95 % der Kleinanzeigen für Studios oberhalb der zulässigen Referenzmieten liegen. Verbraucherschützer verlangen strengere Kontrollen und mehr bezahlbaren…
Paris – 09.07.2026: Eine neue Auswertung der Verbraucherorganisation Que Choisir Ensemble legt nahe, dass in mehreren französischen Hochschulstädten ein Großteil der angebotenen Studierendenstudios über den zulässigen Mietobergrenzen liegt. Untersucht wurden Inserate in Paris, Lyon, Bordeaux, Montpellier, Lille sowie in Teilen der Metropolregion Grenoble. Nach Angaben der Organisation überschreiten in diesen Gebieten nahezu 95 Prozent der Anzeigen die jeweils geltenden Referenzmieten, die in Städten mit Mietendeckel als Obergrenze dienen.
Que Choisir Ensemble gibt an, mehrere Tausend Inserate geprüft zu haben; in Medienberichten ist von 7.255 ausgewerteten Anzeigen die Rede. Demnach liegt die durchschnittliche Abweichung bei rund 234 Euro pro Monat. Für Studierende, die häufig auf kleine, möblierte Einheiten angewiesen sind, summiert sich dies zu einer erheblichen Zusatzbelastung. Als Richtwert nennt die Organisation monatliche Durchschnittsmieten von etwa 600 Euro für private Unterkünfte, in Paris werden demnach im Schnitt bis zu 984 Euro genannt.
Rechtlicher Rahmen ist das Encadrement des loyers, das in angespannten Wohnungsmärkten Referenzmieten mit Ober- und Untergrenzen für Neuvermietungen und Vertragsverlängerungen festlegt. Die betroffenen Gebiete und Geltungszeiträume veröffentlicht die Verwaltung auf Service-public.fr. Die Verbraucherschützer fordern, dass Vermieter und Vermittlungsplattformen die Referenzwerte bei Inseraten transparent ausweisen und Verstöße konsequenter geahndet werden. Regionale Behörden haben vereinzelt bereits Bußgelder verhängt, von flächendeckenden Kontrollen ist in den vorliegenden Berichten jedoch nicht einheitlich die Rede.
Zugleich verweisen Verbände und Fachmedien auf methodische Unterschiede, die den Vergleich erschweren können: Bei möblierten Wohnungen sind Zuschläge zulässig, zudem spielen Nebenkosten, Ausstattungsmerkmale und Wohnlage eine Rolle. Auch Ausweichstrategien wie Kurzzeitvermietungen oder die Einstufung als möbliertes Wohnen können zu höheren Preisen führen und die praktische Durchsetzung der Obergrenzen schwächen. Die Debatte entzündet sich daher nicht nur an den Zahlen, sondern auch an der Frage, wie verlässlich Preisangaben in Anzeigen die rechtlich maßgebliche Nettokaltmiete abbilden.
Besonders angespannt ist die Lage, weil Studierende häufig keinen Zugang zu geförderten Wohnheimplätzen haben und zum Semesterstart zeitgleich suchen. Verbraucherschützer drängen deshalb auf sofortige Maßnahmen wie verstärkte Kontrollen, standardisierte Pflichtangaben in Anzeigen und niedrigschwellige Beschwerdewege. Mittel- bis langfristig sehen sie Bund, Regionen, Kommunen und Studierendenwerke gefordert, den Bau und die Sanierung von Wohnheimplätzen voranzutreiben und steuerliche Anreize für bezahlbare Vermietungen zu prüfen. Für die kommenden Monate bleibt entscheidend, ob Anbieter und Behörden die Einhaltung der Obergrenzen sichtbarer machen und damit die Preisdynamik im Einstiegssegment dämpfen.
Quellen
- Que Choisir Ensemble (Untersuchung)
- Franceinfo
- TF1 Info
- PAP
- Service-Public.fr