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Die Vorschrift für technische Kontrolle für Motorräder hat seit der Ankündigung, sie am 1. Oktober 2022 einzuführen, zahlreiche Änderungen gesehen. Riskiert man eine Geldstrafe, wenn man sein in Frankreich angemeldetes Motorrad nicht bis zum 1. Oktober einer technischen Kontrolle unterziehen lässt?

Obwohl die technische Kontrolle $für Zweiräder in Frankreich ab dem 1. Oktober 2022 verpflichtend sein soll, sind die Richtlinien noch lange nicht umgesetzt.  Um alles zu verstehen, muss man bis ins Jahr 2014 zurückgehen. In diesem Jahr führte die Europäische Kommission die Verpflichtung für alle EU-Länder ein, bis zum 1. Januar 2022 eine technische Kontrolle für motorisierte Zweiräder einzuführen.

Mitte Sommer 2021 veröffentlichte die französische Regierung ein Dekret, mit dem die technische Überwachung für alle Halter von Zweirädern mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 eingeführt wurde und das Anfang 2023 in Kraft treten sollte.

Emmanuel Macron hatte jedoch sofort versichert, dass er diese Entscheidung nicht umsetzen werde, da „es nicht der richtige Zeitpunkt sei, die Franzosen damit zu belästigen“. Der damalige Verkehrsminister Jean-Baptiste Djebbari hatte Dekret daher wieder suspendiert.

Verkehrssicherheitsverbände hatten daraufhin den Staatsrat angerufen, und gefordert, die Regierung müsse das Dekret so schnell wie möglich umsetzen. Und der Staatsrat gab ihnen im Mai in einem Eilverfahren mit einstweiliger Verfügung Recht und wies die Exekutive an, das Dekret ab dem 01. Oktober 2022 umzusetzen.

Im Juli 2022 erklärte der Staatsrat die beiden im August 2021 erlassenen Dekrete für rechtswidrig: das erste, mit dem das Inkrafttreten der technischen Kontrolle auf Januar 2023 festgesetzt wurde, und das zweite, mit dem die Maßnahme wieder ausgesetzt wurde.

Einige Bestimmungen des Dekrets vom 9. August 2021, die dazu führten, dass die Anwendung der technischen Kontrolle für motorisierte Zweiräder auf den 1. Januar 2023 festgelegt wurde, missachteten die vom Europäischen Rat festgelegte Frist 1. Januar 2022, so der Staatsrat. Die Entscheidung des ehemaligen Verkehrsministers war ebenfalls rechtswidrig, entschied der Staatsrat, da sie eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Premierministers fiel. Indem der Staatsrat diese früheren Entscheidungen als rechtswidrig bezeichnete, unterstützte er die Entscheidung der Europäischen Kommission, die technische Kontrolle von Zweirädern zur Pflicht zu machen.

Obwohl die technische Kontrolle von Zweirädern nun also auf dem neuesten Stand ist und das vorgesehene Datum für die Inkraftsetzung weiterhin der 1. Oktober ist (für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2016 zugelassen wurden), gibt es kein Grund zur Panik, wenn man noch keinen Termin vereinbart hat.

Denn laut dem französischen Verkehrsministerium, das von der Zeitung Voix du Nord befragt wurde, droht den Franzosen derzeit kein Bußgeld, wenn sie die technische Kontrolle ihres Zweirads nicht nachweisen können. Und das aus gutem Grund: Die Prüfstellen sind überhaupt noch nicht darauf vorbereitet, Zweiräder zu prüfen, und haben bisher auch keine entsprechende Anweisung von der Regierung erhalten.

Achtung: Die neue technische Kontrolle betrifft nicht nur Zweiräder, sondern auch vierrädrige Fahrzeuge ohne Führerschein, dreirädrige Roller und andere vierrädrige Motorfahrzeuge.


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