Tag & Nacht

Am 1. Juli waren auf dem Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle 35.000 Gepäckstücke zurück geblieben. Fünfzehn Tage später sagt Clément Beaune, der stellvertretende Minister für Verkehr, dass alle Koffer an ihre Besitzer zugestellt worden seien. Wie kann man sein Gepäck so schnell wie möglich wiederfinden, falls man ein solches Missgeschick erlebt?

Sie sind gerade aus dem Flugzeug gestiegen, aber Ihr Koffer ist am Zielflughafen nicht angekommen. So erging es vielen Fluggästen aufgrund des Streiks am 1. Juli am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle.

Wenn Ihnen so etwas passiert, welche Rechte haben Sie und an wen können Sie sich wenden?

Kontaktieren Sie sofort den Gepäckservice der Fluggesellschaft.
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Koffer bei Ihrer Ankunft nicht auf dem Laufband liegt, wenden Sie sich sofort an den Gepäckservice der Fluggesellschaft. So wird Ihre Beschwerde registriert und die Airline kann ggf. die Suche nach Ihrem Gepäckstück einleiten. Falls es keinen Schalter gibt, wenden Sie sich telefonisch an die Fluggesellschaft, um das Fehlen Ihres Gepäcks zu melden. In jedem Fall gilt: Warten Sie nicht, bis Sie wieder zu Hause sind.

Erstattung der Kosten für das Nötigste
Wenn Sie während der Abwesenheit Ihres Gepäcks wirklich notwendige Dinge (Unterwäsche, Hygieneartikel usw.) kaufen mussten, können Sie gegen Vorlage von Rechnungen eine Erstattung von der Fluggesellschaft verlangen.

Eine Entschädigung von 1.500 €.
Wenn Ihr Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum, an dem es hätte ankommen sollen, auftaucht, dann gilt es als verloren. Sie können die Erstattung für Ihr Eigentum und Ihren Koffer verlangen, indem Sie Kaufrechnungen vorlegen.

Die Entschädigungshöchstgrenze liegt bei Fluggesellschaften, die das Übereinkommen von Montreal unterzeichnet haben, bei 1.500 €. Diese Entschädigung gilt für die meisten Reisen. In den seltenen Fällen, in denen dieses Abkommen nicht greift, fällt man unter das Warschauer Abkommen mit einer Entschädigung von ca. 20 € pro kg Gepäckstück. Beachten Sie, dass die Information, welches Abkommen für Ihren Flug gilt, auf Ihrem Flugticket vermerkt ist.

Wenn Sie keine Belege vorlegen können, wird Ihnen die Fluggesellschaft meist eine Entschädigung nach Gewicht anbieten (20 € pro Kilogramm).


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