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Aktuell · 16.07.2026 15:45

USA begrenzen Aufenthaltszeiten für ausländische Studierende und Journalisten

Das US-Heimatschutzministerium hat eine neue Regelung für Visa von Studierenden, Austauschbesuchern und ausländischen Medienvertretern abgeschlossen. Sie soll nach der Veröffentlichung im Federal Register und einer Frist von 60 Tagen wirksam werden.

Washington – 16.07.2026: Die US-Regierung verschärft die Regeln für den Aufenthalt ausländischer Studierender, Teilnehmer von Austauschprogrammen und internationaler Journalisten. Das Heimatschutzministerium DHS stellte am Donnerstag die Endfassung einer Regelung bereit, die bisher offene Aufenthaltsfristen durch feste Zeiträume ersetzt. Die formelle Veröffentlichung im Federal Register ist für den 17. Juli vorgesehen. Wirksam werden soll die Regel 60 Tage danach, vorbehaltlich der parlamentarischen Prüfung.

Betroffen sind vor allem Inhaber von F-Studentenvisa, J-Visa für Austauschbesucher und I-Visa für ausländische Medienvertreter. Studierende und Austauschbesucher sollen künftig grundsätzlich nur für die Dauer ihres Programms zugelassen werden, höchstens jedoch für vier Jahre je Einreise. Wer ein längeres Studium, eine Promotion oder ein anderes Programm nicht innerhalb dieser Zeit abschließen kann, muss eine Verlängerung bei den Einwanderungsbehörden beantragen.

Für ausländische Journalisten sieht die Regel eine deutlich kürzere anfängliche Aufenthaltsdauer vor. Inhaber eines I-Visums dürfen in der Regel höchstens 240 Tage im Land bleiben, also rund acht Monate. Für Reisende mit Pass der Volksrepublik China ist eine Begrenzung auf 90 Tage vorgesehen; davon ausgenommen sind Pässe aus Hongkong und Macau. Verlängerungen sollen möglich bleiben, müssen aber beantragt und behördlich geprüft werden.

Bislang konnten viele Angehörige dieser drei Gruppen nach dem Prinzip eines statusgebundenen Aufenthalts in den Vereinigten Staaten bleiben. Maßgeblich war dabei, ob sie die Voraussetzungen ihres Studien-, Austausch- oder Medienstatus weiter erfüllten. Die neue Regel ersetzt dieses Modell durch ein festes Enddatum. Nach Darstellung des DHS soll dies die Kontrolle der Einhaltung von Visabestimmungen erleichtern und Missbrauch verhindern.

Die nun abgeschlossene Regelung geht über den ursprünglichen Hinweis zu Studentenvisa hinaus: Sie erfasst auch Austauschprogramme und die Arbeit ausländischer Korrespondenten. Hochschulverbände und Organisationen der internationalen Bildung kritisieren die Änderung. Sie warnen, dass längere Studiengänge und insbesondere Promotionen zusätzliche Verwaltungsverfahren erfordern könnten. Auch für Redaktionen könnte die wiederholte Beantragung von Verlängerungen Einsätze in den USA erschweren.

Für Personen, die bereits rechtmäßig mit einem F-, J- oder I-Status in den USA leben, sind die Übergangsbestimmungen entscheidend. Die Endfassung enthält dazu Regelungen, deren praktische Anwendung von den Einwanderungsbehörden erläutert werden muss. Unmittelbar ändert sich am 16. Juli noch nichts: Erst mit dem Inkrafttreten nach der vorgesehenen Frist gelten die neuen festen Zulassungszeiten.

Die Regel war 2025 zunächst als Entwurf veröffentlicht worden und hatte zahlreiche Stellungnahmen ausgelöst. Das Büro für Informations- und Regulierungsangelegenheiten im Weißen Haus schloss seine Prüfung der Endfassung am 17. Juni 2026 ab. Mit der Bereitstellung zur Veröffentlichung hat das DHS nun den nächsten entscheidenden Schritt vollzogen. Klagen oder eine politische Überprüfung können den Start der Vorschriften noch beeinflussen.

Quellen

  • US-Heimatschutzministerium und Federal Register, Regelungsverfahren
  • Office of Information and Regulatory Affairs, Regulierungsprüfung
  • Franceinfo

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