Tag & Nacht

Der 1. September ist nicht nur der Tag, an dem die Kinder zur Schule und die Erwachsenen nach dem Sommerurlaub zur Arbeit zurückkehren, sondern auch der Tag, an dem traditionell eine ganze Reihe neuer Gesetze in Kraft tritt. Von Spam-Mails bis zum fahrerlosen Auto, von der Klassengröße bis zur Samenspende – hier die Gesetze, die in das französische Gesetzbuch aufgenommen werden.

Hausratversicherung: Ab dem 1. September gilt das sogenannte Lemoine-Gesetz für alle Hypothekennehmer in Frankreich – und das bedeutet, dass sie jederzeit und kostenlos den Anbieter ihrer Hauskreditversicherung wechseln können.

Fahrerlose Autos: Außerdem tritt ein neues Gesetz in Kraft, das mehr Arten von autonomen Fahrzeugen auf den französischen Straßen zulässt, wenn auch mit einigen Einschränkungen.

Ende der anonymen Samenspende: Samenspenden werden künftig in Frankreich nicht mehr anonym sein, das hat aber keine Auswirkungen auf Personen, die in der Vergangenheit gespendet haben. Ab dem 1. September müssen die Spender akzeptieren, dass ihre Identität an die Kinder weitergegeben werden kann, die mit ihrem Samen gezeugt wurden, sobald diese das Erwachsenenalter erreicht haben. Die Informationen werden nur dann weitergegeben, wenn das Kind dies wünscht und es mindestens 18 Jahre alt ist.

Schulsport: Alle Grundschulkinder werden sich täglich 30 Minuten lang unter Anleitung eines Lehrers körperlich betätigen. Dies geschieht zusätzlich zum laufenden Sportunterricht und zu den Pausen und soll eine Aktivität sein, bei der die Kinder keine Sportkleidung anziehen müssen. Die Verpflichtung, die Teil des Plans der Olympischen Spiele Paris 2024 ist, die Nation zu mehr Bewegung zu bewegen, wurde letztes Jahr in 7.000 Schulen getestet und wird ab dem 1. September in allen 48.000 Grundschulen Frankreichs eingeführt.

Klassengrößen: Das Projekt zur Verringerung der Klassengrößen wird fortgesetzt, mit dem Ziel, dass in den ersten drei Jahren der Grundschule – im Alter von 7 bis 9 Jahren – nicht mehr als 12 Schüler pro Klasse in Schulen in benachteiligten Gebieten eingeschult werden. Die Klassengröße in benachteiligten Gebieten ist heute bereits auf maximal 24 Schüler pro Klasse begrenzt. Die jüngsten Daten des Bildungsministeriums zeigen jedoch, dass nur etwa 75 Prozent der Schulen das Ziel auch erreicht haben.

Abschaffung der Fernsehgebühren: Der Gesetzesentwurf, der das Ende der jährlichen Fernsehgebühren – 138 € pro Haushalt – bedeutet, tritt im September formell in Kraft. Das bedeutet, dass die Fernsehgebühren ab Herbst nicht mehr auf die jährliche Grundsteuerrechnung aufgeschlagen werden.

Am 1. September treten auch mehrere von den lokalen Behörden erlassene Verordnungen in Kraft:

Parkgebühren in Paris: In der Stadt Paris müssen Fahrer von Motorrädern, Mopeds und Motorrollern künftig für das Parken bezahlen.

Umweltzonen in Städten: Die Städte Marseille, Lyon und Rouen führen ab dem 1. September Umweltzonen ein oder erweitern diese. Die umweltschädlichsten Fahrzeuge auf der Grundlage des Crit’Air-Plakettensystems werden aus bestimmten Stadtgebieten verbannt. Alle Fahrzeuge müssen eine Crit’Air-Plakette tragen, die sie je nach Schadstoffausstoß mit einer Note von 1-5 bewertet.

In Marseille werden Fahrzeuge mit Crit’Air 5 aus dem Stadtzentrum verbannt. Das Gesetz tritt am 1. September in Kraft, die Polizei wird allerdings erst ab dem 1. Oktober Bußgelder verhängen.

In Lyon wird die bereits in der Stadt und den umliegenden Vorstädten geltende Umweltzone nun auch für Privatfahrzeuge gelten – bisher galt sie nur für Nutzfahrzeuge. Sie gilt für Fahrzeuge der Klassen Crit’Air 3, 4 und 5. Bußgelder werden jedoch erst ab Januar 2023 verhängt, bis dahin informiert die Polizei die Fahrer lediglich über die neuen Vorschriften.

Auch Rouen weitet seine Umweltzone, die 13 Gemeinden der Stadt und ihrer Vororte umfasst, auf Privatfahrzeuge der Crit’Air-Klassen 4 und 5 aus.

In Paris gibt es bereits eine ähnliche Regelung für Fahrzeuge mit den Crit’Air-Werten 3, 4 und 5. In mehreren anderen Städten gibt es zeitweilige Regelungen, die in Kraft treten, wenn die Schadstoffwerte steigen.

Achtung: Die Plakettenpflicht gilt sowohl für französische als auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge – wie Sie die Plakette erhalten können, erfahren Sie HIER.

Neue Regeln für Werbung: Diese Regelung könnte zu einem nationalen Gesetz werden, wird aber derzeit in 13 Gebieten getestet: Bordeaux, Grenoble, Sartrouville, Ardèche-Drome, Basse Ardèche, La Vallée de l’Ubaye Serre-Ponçon, Agen, Haute-Gironde, Nancy, Troyes, Champagne, Dünkirchen und Korsika. Sie betrifft die Verteilung von Werbeblättchen an Haushalte und verbietet die Verteilung von Postwurfsendungen, es sei denn, der Briefkasten trägt einen Aufkleber mit der Aufschrift „OuiPub“ (Ja zur Werbung). Zwar haben viele Menschen Schilder mit der Aufschrift „Pas de pub“ (keine Werbung) an ihren Briefkästen, doch haben diese lediglich freiwilligen Charakter, während die OuiPub-Regelung rechtlich bindend ist.

Der Versuch läuft 31 Monate und wird dann ausgewertet und soll im Erfolgsfall auf das ganze Land ausgeweitet werden.

Die Maßnahme soll zur Verringerung des Papierverbrauchs beitragen und ist einer der Vorschläge des Bürger-Klimakonvents.


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