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Aktuell · 21.07.2026 19:01

Zwei Betreuer eines Freizeitzentrums in Biarritz in Polizeigewahrsam

In Biarritz sind zwei Betreuer eines kommunalen Freizeitzentrums wegen des Verdachts auf Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe gegen mindestens 13 kleine Kinder in Polizeigewahrsam genommen worden.

Biarritz – 21.07.2026: Zwei Betreuer des Freizeitzentrums Mouriscot in Biarritz sind am Dienstag in Polizeigewahrsam genommen worden. Nach Angaben aus dem Umfeld der Ermittlungen stehen die 21 und 36 Jahre alten Männer im Verdacht, Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe gegen mindestens 13 Kinder begangen zu haben. Die Kinder sollen drei bis vier Jahre alt sein.

Die Staatsanwaltschaft Bayonne führt die Ermittlungen. Beide Beschuldigten werden zu den Vorwürfen angehört. Der Polizeigewahrsam ist eine vorläufige strafprozessuale Maßnahme und bedeutet keine Feststellung von Schuld. Ob gegen die Männer ein Ermittlungsverfahren mit weiteren gerichtlichen Schritten eingeleitet wird, war am Dienstagnachmittag noch nicht bekannt.

Der betroffene Standort wird als Freizeitzentrum Mouriscot genannt. Die Stadt Biarritz führt für die Sommerferien 2026 ein Freizeitangebot unter dieser Bezeichnung an der Rue Mouriscot. Die Einrichtung betreut Kinder während der schulfreien Zeit. Angaben dazu, in welchem Zeitraum die mutmaßlichen Taten erfolgt sein sollen, machten die Ermittlungsbehörden zunächst nicht öffentlich.

Nach den bislang bekannt gewordenen Informationen richtet sich der Verdacht auf mindestens 13 Kinder. Diese Zahl kann sich im Verlauf der Ermittlungen verändern, etwa wenn weitere Hinweise, Aussagen oder Beschwerden geprüft werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen nun die Aussagen der Kinder in einem besonders geschützten Verfahren auswerten und mögliche weitere Beweismittel sichern.

Bei Verdachtsfällen sexueller Gewalt gegen Minderjährige stehen der Schutz der betroffenen Kinder und die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte im Vordergrund. Deshalb werden weder Namen noch weitere identifizierende Einzelheiten zu den Kindern veröffentlicht. Auch die Identität der Beschuldigten wird nicht genannt. Für beide Männer gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

Für Familien, deren Kinder das Freizeitzentrum besucht haben, dürfte die Untersuchung erhebliche Fragen auslösen. Behörden und Träger müssen bei einem solchen Verdacht klären, ob Schutzmaßnahmen innerhalb der Einrichtung erforderlich sind und wie Eltern informiert werden. Offizielle Details zu möglichen organisatorischen Konsequenzen in Mouriscot lagen am 21. Juli zunächst nicht vor.

Der Fall fällt in eine Zeit, in der der Schutz von Minderjährigen in Ferien- und Betreuungsangeboten verstärkt diskutiert wird. Die französische Regierung hatte Anfang Juli zusätzliche Kontrollen und einen besseren Austausch über Tätigkeitsverbote im Bereich der Kinderbetreuung angekündigt. Für das Verfahren in Biarritz bleiben jedoch die konkreten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Bayonne maßgeblich.

Quellen

  • Franceinfo
  • Stadt Biarritz
  • Französische Regierung

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