Paris – 20.07.2026: Die französische Nationalversammlung berät am Montagabend um 21.30 Uhr über den Kompromisstext zum Gesetz für den Schutz und die Souveränität der Landwirtschaft. Nach der Einigung des paritätischen Vermittlungsausschusses vom 16. Juli ist die erneute, allerdings stark begrenzte Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel zum entscheidenden Konfliktpunkt geworden. Besonders der Wirkstoff Acetamiprid belastet die Suche nach einer Mehrheit.
Der zwischen Abgeordneten und Senatoren erzielte Text sieht eine Ausnahme für Acetamiprid nur im Haselnussanbau vor. Für Flupyradifuron sind eng umschriebene Anwendungen vorgesehen: als Saatgutbehandlung bei Zuckerrüben sowie als Spritzmittel bei Kirschen und Äpfeln. Über eine konkrete Zulassung soll nicht das Landwirtschaftsministerium entscheiden, sondern die nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz Anses.
Damit wurde der ursprüngliche Entwurf des Senats zwar eingeschränkt, die politische Kontroverse aber nicht aufgelöst. Der Vermittlungsausschuss nahm den Kompromiss mit acht Stimmen gegen vier bei zwei Enthaltungen aus dem Präsidentenlager an. Abgeordnete der MoDem-Fraktion hatten vor der abschließenden Beratung den vollständigen Verzicht auf den Pestizidartikel verlangt und andernfalls ihre Unterstützung für das Gesamtgesetz infrage gestellt.
Im Zentrum steht ein institutionell heikler Vorgang. Das französische Verbot bestimmter Neonicotinoide gilt seit 2018. Der Verfassungsrat hatte am 7. August 2025 eine frühere Regelung zur Wiedereinführung von Acetamiprid verworfen und dies mit der Umweltcharta begründet. Die neue Fassung versucht, durch sektorale Begrenzungen, eine Befristung und die Prüfung durch Anses einen rechtlich belastbareren Rahmen zu schaffen. Ob dies einer erneuten verfassungsrechtlichen Prüfung standhielte, ist offen.
Für die Befürworter geht es um die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Kulturen, deren Produzenten auf den Einsatz in anderen europäischen Ländern verweisen. Umweltverbände und Imker sehen dagegen Risiken für Bestäuber und kritisieren, dass ein bereits verfassungsrechtlich beanstandeter Ansatz erneut in ein Gesetz aufgenommen wird. Der Streit verweist auf den grundlegenden Zielkonflikt zwischen kurzfristiger Produktionssicherung, europäischem Wettbewerbsdruck und dem Vorsorgeprinzip im Umweltrecht.
Das Agrar-Notgesetz umfasst weit mehr als Pflanzenschutzmittel. Es soll den Zugang zu Wasser erleichtern, landwirtschaftliche Flächen schützen, unlauteren Wettbewerb begrenzen und die Position der Erzeuger in Handelsverhandlungen stärken. Der Senat hatte seine Fassung am 2. Juli mit 219 gegen 111 Stimmen angenommen. Scheitert der Kompromiss am Montag, müsste das parlamentarische Verfahren neu geöffnet werden. Bei Zustimmung der Nationalversammlung folgt die abschließende Beratung im Senat am 21. Juli 2026.
Quellen
- Assemblee nationale
- Senat
- Agra Fil
- Franceinfo
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).