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Agrar-Notgesetz vor Schlussabstimmung: Bompard warnt vor Konflikten um Wasser

Vor der Schlussabstimmung über das Agrar-Notgesetz kritisiert der LFI-Koordinator Manuel Bompard dessen Wasserpolitik scharf. Das Parlament entscheidet am 20. und 21. Juli über einen Kompromisstext, der Bewässerung, Pflanzenschutzmittel und Produktionsbedingungen neu ordnen soll.

Paris – 20.07.2026: Die französische Nationalversammlung entscheidet am Montagabend um 21.30 Uhr über den Kompromisstext zum Gesetz über den Schutz und die Souveränität der Landwirtschaft. Der Senat soll am Dienstag, 21. Juli, folgen. Manuel Bompard, der nationale Koordinator von La France insoumise, bezeichnete das Vorhaben am Montag als äußerst gefährlich und nicht hinnehmbar. Er warnte insbesondere vor einer Verschärfung der Nutzungskonflikte um Wasser.

Das Gesetz war von der Regierung am 8. April 2026 im beschleunigten Verfahren eingebracht worden. Es soll nach offizieller Darstellung die Ernährungssouveränität stärken, landwirtschaftliche Betriebe gegen unlauteren Wettbewerb schützen, Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Stellung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette verbessern. Der Entwurf umfasst 23 Artikel und verbindet industrie-, handels-, umwelt- und agrarpolitische Ziele.

Der nun vorliegende Text ist das Ergebnis einer Einigung des Vermittlungsausschusses aus sieben Abgeordneten und sieben Senatoren vom 16. Juli. Im Senat war die Vorlage in erster Lesung am 2. Juli mit 219 gegen 111 Stimmen angenommen worden. Der Schlussentscheid ist jedoch politisch offen: Auch innerhalb des zentralen Regierungsblocks gibt es Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen zur Wasserbewirtschaftung und zu Pflanzenschutzmitteln.

Besonders umstritten ist die geplante Ausweitung von Wasserspeichern für landwirtschaftliche Zwecke. Nach der Darstellung des Senats soll das Speichervolumen bis 2035 verdoppelt und das Genehmigungsrecht vereinfacht werden. Zugleich soll die Vertretung der Landwirtschaft in lokalen Wasser-Gremien gestärkt werden. Befürworter sehen darin ein Instrument zur Anpassung an Trockenheit und zur Stabilisierung der Ernten.

Kritiker befürchten dagegen, dass die Regelungen die Vorrangstellung landwirtschaftlicher Entnahmen gegenüber Trinkwasserversorgung, Gewässerschutz und anderen Nutzungen verfestigen könnten. Bompards Warnung vor einem Konflikt um Wasser knüpft an diese institutionelle Frage an: In trockenen Regionen entscheidet nicht allein die verfügbare Menge, sondern auch die rechtliche Reihenfolge, nach der unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot bestimmter neonicotinoidähnlicher Pflanzenschutzmittel. Der Kompromiss sieht eng begrenzte Ausnahmen für Zuckerrüben, Äpfel, Kirschen und Haselnüsse vor. Parallel enthält der Text Bestimmungen gegen die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln mit in der Europäischen Union untersagten Stoffen, sofern ein ernstes Gesundheitsrisiko erkennbar ist.

Die Abstimmungen am 20. und 21. Juli entscheiden noch nicht nur über einzelne technische Erleichterungen. Sie markieren einen grundsätzlichen Zielkonflikt der französischen Agrarpolitik: Die Sicherung von Produktion und Einkommen soll mit dem Schutz von Wasserressourcen, Umweltstandards und europäischem Recht vereinbar bleiben. Ob der Kompromiss in beiden Kammern die erforderliche Mehrheit erhält, wird erst nach den jeweiligen Schlussabstimmungen feststehen.

Quellen

  • Senat: Gesetzgebungsverfahren zum Agrar-Notgesetz
  • Ministerium für Landwirtschaft: Pressemappe zum Gesetzentwurf
  • Franceinfo: Interview mit Manuel Bompard
  • Le Monde: Analyse der Wasserregelungen im Kompromisstext

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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