Politik & Gesellschaft

Azim Epsirkhanov wegen Verstoßes gegen Aufenthaltsauflage verurteilt

Das Strafgericht in Senlis hat Azim Epsirkhanov zu einem Jahr Haft verurteilt. Der 25-Jährige, der im Berufungsprozess zum Mord an Samuel Paty eine siebenjährige Haftstrafe erhalten hatte, durfte das Département Hauts-de-Seine nicht verlassen.

Senlis – 31.08.2026: Das Strafgericht in Senlis hat Azim Epsirkhanov am Montag zu einem Jahr Haft verurteilt. Der 25-Jährige hatte gegen eine behördlich angeordnete Aufenthaltsauflage verstoßen. Am Freitag war er auf dem Parkplatz des Freizeitparks Parc Astérix in Plailly im Département Oise kontrolliert worden, obwohl er die Hauts-de-Seine nicht verlassen durfte.

Epsirkhanov lebte seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis unter einer von der Präfektur angeordneten Residenzpflicht bei seiner Partnerin. Die Maßnahme galt während der Vorbereitung seiner Ausweisung aus Frankreich. Zudem musste er sich zweimal täglich bei einer Polizeidienststelle an seinem Wohnort melden. Wegen des Verstoßes gegen diese Vorgaben wurde ihm in einem beschleunigten Verfahren der Prozess gemacht.

Vor Gericht erklärte Epsirkhanov, er habe die Auflagen missverstanden. Nach seiner Darstellung wollte er sich der Kontrolle nicht entziehen, sondern hatte die Verpflichtung, das Département nicht zu verlassen, falsch ausgelegt. Die Staatsanwaltschaft hielt ihm dagegen vor, die Hauts-de-Seine insgesamt achtmal verlassen zu haben, teilweise nachts. Das Gericht folgte der Anklage und verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Zugleich sprach es ein dauerhaftes Verbot aus, französisches Staatsgebiet zu betreten. Gegen seine geplante Ausweisung hat Epsirkhanov nach französischen Medienberichten das Verwaltungsgericht angerufen. Er verweist auf die Lage in Tschetschenien und macht geltend, eine Rückkehr könne für ihn lebensgefährlich sein. Das Strafgericht hatte über diesen Rechtsstreit nicht zu befinden.

Epsirkhanovs Name ist mit dem Mord an dem Lehrer Samuel Paty verbunden. Paty wurde am 16. Oktober 2020 nach seinem Unterricht in Conflans-Sainte-Honorine von Abdoullakh Anzorov getötet. Im ersten Prozess war Epsirkhanov 2024 wegen terroristischer Beihilfe zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe im März 2026 auf sieben Jahre herabgesetzt.

Das Berufungsgericht wertete Epsirkhanovs Handeln als Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, jedoch ohne terroristische Einordnung. Er hatte stets bestritten, von Anzorovs Tötungsabsichten gewusst zu haben. Den Feststellungen des Verfahrens zufolge half er dem späteren Täter beim Kauf eines Messers und einer Softairwaffe. Im April 2026 wurde er nach Verbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassen.

Der nun verhandelte Fall betrifft weder eine erneute Bewertung des Mordes an Paty noch Epsirkhanovs Beteiligung daran. Gegenstand war allein die Missachtung der nach seiner Entlassung geltenden Aufenthaltsauflage. Zu dem Jahr Haft kommt das vom Strafgericht verhängte dauerhafte Verbot der Einreise nach Frankreich hinzu.

Quellen

  • Franceinfo
  • L'Est Républicain mit AFP
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).