Paris – 22.08.2026: Mehr als 40.000 Kondome, die den europäischen Vorschriften nicht entsprechen, sind in den vergangenen Monaten in Frankreich verkauft worden. Die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF und die Generaldirektion für Gesundheit DGS warnen vor möglichen Folgen für die Nutzer. Nach Angaben der Behörden handelt es sich um rund 1.000 Packungen mit etwa 30 unterschiedlichen Produktreferenzen. Ein großer Teil wurde von Drittanbietern über Online-Marktplätze angeboten.
Bei den Kontrollen fehlte den beanstandeten Produkten häufig die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung. Sie waren zudem nicht von einer benannten unabhängigen Stelle auf ihre Konformität geprüft worden. Vielfach lag auch keine französischsprachige Gebrauchsanweisung bei. Damit ist weder hinreichend belegt, dass die Kondome die europäischen Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit erfüllen, noch dass Käufer alle notwendigen Hinweise zur korrekten Anwendung erhalten.
Kondome gelten in der Europäischen Union als Medizinprodukte. Wer sie in Verkehr bringt, muss deshalb festgelegte Anforderungen erfüllen und die Konformität nachvollziehbar dokumentieren. Die Kennzeichnung allein garantiert zwar keinen fehlerfreien Gebrauch, sie weist aber darauf hin, dass ein Produkt das vorgeschriebene Bewertungsverfahren durchlaufen hat. Fehlen diese Nachweise, lässt sich die Zuverlässigkeit des Schutzes nicht beurteilen.
Die DGCCRF forderte die betroffenen Plattformen auf, die identifizierten Angebote unverzüglich zu entfernen und Käufer über die Mängel zu informieren. Nach Behördenangaben wurden 36 Anzeigen gelöscht. Die Marktplätze sollen auch die jeweiligen Drittanbieter unterrichten. Mehrere Betreiber kündigten an, ihre Kontroll- und Filterverfahren für diese Produktgruppe zu überprüfen.
Ein unzuverlässiges Kondom kann das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft und der Übertragung sexuell übertragbarer Infektionen erhöhen. Wer eines der aufgeführten Produkte verwendet hat, sollte nach Empfehlung von DGS und Santé publique France eine Untersuchung auf solche Infektionen in Erwägung ziehen. Bei ausbleibender Menstruation wird zu einem Schwangerschaftstest geraten. In Zweifelsfällen können Ärzte, Hebammen oder Apotheker über geeignete weitere Schritte informieren.
Käufer sollten die Angaben auf dem staatlichen Rückrufportal Rappel Conso mit Verpackung, Produktbezeichnung und gegebenenfalls Charge abgleichen. Für künftige Online-Bestellungen empfehlen die Behörden, auf eine eindeutig ausgewiesene Verkäuferidentität, die CE-Kennzeichnung, eine französische Gebrauchsanweisung, eine unbeschädigte Verpackung und das Haltbarkeitsdatum zu achten. Verdächtige Angebote oder unsichere Produkte können über das staatliche Portal SignalConso gemeldet werden. Die vollständige Übersicht der betroffenen Artikel und Chargen stellt Rappel Conso bereit.
Quellen
- Franceinfo: Bericht vom 22.08.2026
- Ordre national des pharmaciens: Warnung von DGCCRF und DGS vom 21.08.2026
- DGCCRF: Hinweise zum sicheren Kauf von Kondomen
- Rappel Conso: Produktrückrufe für Kondome
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).