Brüssel – 14.07.2026: Belgien bereitet die Einführung einer digitalen Straßenmaut für leichte Kraftfahrzeuge vor. Nach einer Vereinbarung der drei Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel soll ab dem 1. Mai 2027 für die Nutzung von Regional- und Schnellstraßen eine Vignette erforderlich sein. Die Maßnahme betrifft ausdrücklich auch Reisende und Durchreisende mit ausländischen Kennzeichen, darunter viele Fahrer aus Frankreich.
Die Vignette soll elektronisch funktionieren und mit dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs verknüpft werden. Ein Aufkleber an der Windschutzscheibe ist nicht vorgesehen. Nach den bisher veröffentlichten Plänen gilt die Pflicht für motorisierte Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Wer ausschließlich örtliche Straßen nutzt, soll keine Vignette benötigen.
Vorgesehen sind mehrere Gültigkeitszeiträume, damit nicht nur belgische Fahrzeughalter, sondern auch Kurzzeitbesucher zahlen können. Genannt werden Vignetten für einen Tag, zehn Tage, einen Monat, zwei Monate und ein Jahr. Der Preis soll sich nach der Emissionsklasse des Fahrzeugs und der gewählten Laufzeit richten. Für eine Jahresvignette werden derzeit Beträge zwischen 90 und 125 Euro genannt.
Die drei Regionen begründen das Vorhaben damit, dass auch ausländische Nutzer stärker an der Finanzierung und Instandhaltung der Straßen beteiligt werden sollen. Für Fahrzeuge aus dem Ausland sollen nach den bisherigen Beschlüssen anteilig dieselben Tarife gelten wie für belgische Nutzer. Damit vermeidet das Modell eine Gebührenregel, die allein auf die Staatsangehörigkeit oder den Zulassungsstaat abstellt.
Für Belgier ist die Vignette Teil einer umfassenderen Reform der Kraftfahrzeugbesteuerung. In Flandern soll sich die Berechnung der jährlichen Verkehrssteuer für neu zugelassene Personenwagen, Kombifahrzeuge und Kleinbusse ab dem 1. Januar 2027 ändern. Dabei sollen insbesondere Gewicht und CO2-Ausstoß stärker berücksichtigt werden. Wie sich die Vignette und die regionalen Steuerregeln für einzelne Fahrzeughalter genau auswirken, hängt vom jeweiligen Fahrzeug und Wohnort ab.
Der Verkauf der digitalen Vignette soll nach den vorliegenden Angaben am 1. März 2027 beginnen, zwei Monate vor dem geplanten Start der Pflicht. Praktische Fragen zur Kontrolle, zu Sanktionen bei fehlender Registrierung und zur technischen Abwicklung sind noch nicht vollständig veröffentlicht. Zudem steht die Umsetzung in Flandern nach Angaben der Regionalverwaltung noch unter dem Vorbehalt der endgültigen parlamentarischen Zustimmung.
Für französische Autofahrer ist die Ankündigung besonders relevant, weil Belgien ein wichtiges Transit- und Reiseziel ist. Wer ab dem 1. Mai 2027 belgische Schnell- oder Regionalstraßen nutzen will, sollte vor der Fahrt prüfen, ob für das eigene Fahrzeug eine digitale Vignette erforderlich ist und welcher Tarif gilt. Bis zum Inkrafttreten können sich einzelne Details des gemeinsamen Systems noch ändern.
Quellen
- Vlaamse Overheid: Einführung einer Straßenverkehrsvignette, Beschluss vom 10. Juli 2026
- Vlaamse Belastingdienst: Digitale Straßenverkehrsvignette ab 1. Mai 2027
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